Titelumschreibung notwendig?

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Majo
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#1

19.01.2009, 11:20

Hallo!

Hab mal wieder ein Problem:

Unser Mandant war bis vor Kurzem eine GmbH. Jetzt wurde umfirmiert in eine GmbH & Co. KG. Alle Ansprüche sind auf die neue Firma übergegangen.

Wir haben mehrere (ältere) Titel vorliegen, die nun umgeschrieben werden müssen. In einigen Sachen läuft die Vollstreckung in den anderen Sachen haben wir die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet.

Was meint ihr, sollten wir auch die Titel umschreiben, die im Inso angemeldet wurden? Die Verfahren werden wohl noch länger laufen...
Kostet eine Titelumschreibung was? Meine mich zu erinnern, dass wir wohl 15,00 Euro berappen müssten. Dann wäre es ja unsinn, die Inso-Titel umzuschreiben...

Hatte jemand so was in der Art schonmal und kann mir helfen???
Davy Jones’ Locker
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#2

19.01.2009, 11:28

Das wäre keine einfache Umfirmierung, sondern ein Formwechsel. Es gäbe auch kein neues Unternehmen, sondern die Unternehmen sind identisch. Da das keine Rechtsnachfolge im Sinne von 727 ZPO ist, wären die Titel auch nicht umzuschreiben. Handelsregisterauszüge müßten als Nachweise ausreichen.
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puppa2402
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#3

19.01.2009, 11:34

:zustimm
sehe ich auch so. Umschreiben halte ich nicht für notwendig.
Liebe Grüße
puppa

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Majo
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#4

19.01.2009, 13:52

versteh ich das also richtig, dass man bei einer "formwechselnden Umwandlung" (wie es hier der Fall ist) aus den alten Titeln weiter vollstrecken kann und notfalls nur ein NAchweis vorgelegt werden muss?
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