Titelumschreibung notwendig?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mbrefa
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#1

12.12.2007, 09:53

Guten morgen ihr Lieben,

ich habe hier einen Titel (Urteil) von 2001. Unsere Mandantin ist Gläubigerin und der Schuldner ist ihr Exmann. Geschieden sind die beiden seit 2005.
Problem ist, im Titel steht die Gläubigerin mit ihrem Ehenamen, den sie seit der Scheidung jedoch wieder abgelegt hat. Nun bekam ich vom Gerichtsvollzieher meine Vollstreckungsunterlagen mit der Bemerkung, dass die Gläubigerin von der im Auftrag bezeichneten Gläubigerin abweicht.

Genügt es eine Kopie der Eheurkunde an den Gerichtsvollzieher zu senden oder muß eine Titelumschreibung erfolgen?

Steh irgendwie aufm Schlauch.

Vielen Dank :oops:
[i]"Die Weisheit eines Menschen mißt man nicht nach seinen Erfahrungen, sondern nach seiner Fähigkeit, Erfahrungen zu machen."[/i]

[i]George Bernard Shaw[/i][font=Times New Roman][/font]
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petramaus
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#2

12.12.2007, 09:54

Es müsste eigentlich genügen, wenn du dem GV mitteilst, dass eure Mandantin nach der Scheidung wieder ihren alten Namen angenommen hat
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#3

12.12.2007, 09:58

Titelumschreibung wohl nicht. Ich habe gerade den umgekehrten Fall. Bei Dir müßte eigentlich eine KOpie des Ausweises auch ausreichen, wenn ihm die Auskunft allein nicht ausreicht.
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Janin

#4

12.12.2007, 09:59

ich an eurer stelle würde eine ema am titel anhängen, woraus zu ersehen ist, dass schuldnerin jetzt so und so heißt und früher so hieß. das reicht vollkommen aus.
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petramaus
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#5

12.12.2007, 10:01

Stimmt Janin :patsch Einfach die EMA dazu legen, das reicht dann schon aus
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#6

12.12.2007, 10:02

:zustimm
Das dürfte dann keine Probleme geben.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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mbrefa
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#7

12.12.2007, 10:03

Guti so mach ich das, ich danke euch :)
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