Titelumschreiben lassen?

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Michaela
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#1

11.06.2010, 12:40

Hallo Zusammen,

hab mal ne Frage. Hoffe ihr könnt mir weiter helfen?

Ein Schuldner hat sich an einen Schuldnerberater gewand. Der möchte die außergerichtliche Schuldenregulierung machen. Der brauchte Forderung, Zinsen und Titel von uns. Hab ich alles zu geschickt. Heute bekomm ich ein Schreiben das er gerne wissen möchte warum im Titel ein anderer Gläubiger steht als in der Forderungsaufstellung.

Dazu kann ich folgendes sagen:
Der Gläubiger im Titel(von 1994) ist eine GmbH die wurde aus Kosten Gründen zu gemacht und der Geschäftsführer dieser GmbH hat noch ein zweites Unternehmen was den Bereich mit übernommen hat.

Meine Frage nun muss ich den Titel umschreiben lassen? Wenn ja was würde mich das ca. kostet?

Danke schon mal für eure Antworten
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#2

11.06.2010, 12:49

Wenn der Gläubiger gewechselt hat, musst Du die Umschreibung (d. h. die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel) beim Gericht beantragen.

Wie ist denn der Wechsel erfolgt? Hat die eine GmbH die Forderung an die andere GmbH abgetreten? Oder wie ist es vor sich gegangen, dass das zweite Unternehmen "den Bereich mit übernommen hat" (wörtliches Zitat aus Deinem Beitrag)?

Die Rechtsnachfolge muss durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden, wenn sie nicht offenkundig ist, § 727 ZPO.

Für das Gerichtsverfahren entstehen keine Gerichtsgebühren.

Die Rechtsnachfolgeklausel und die Urkunde, auf die Bezug genommen wird, müssen später der Schuldnerseite zugestellt werden, § 750 II ZPO. Sofern das nicht mit EB (an RA) erfolgen kann, entstehen die üblichen Gerichtsvollzieherkosten für die Zustellung.
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Michaela
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#3

11.06.2010, 14:25

Das zweite Unternehmen ist keine GmbH, sondern e.K.

Die Forderung wurde nicht abgetreten oder verkauft. Es ist ein kleines Unternehmen mit Dienstleistungen. Der Geschäftsführer ist der gleiche geblieben.
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