Titelberichtigung nach Tod des Schuldners?!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
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#11

20.09.2007, 18:43

:zustimm
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Cori1985
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#12

21.09.2007, 09:26

Bei Gericht ist kein Nachlassverfahren anhängig. Dies konnten wir schon in Erfahrung bringen...

Wie beantragt man denn ein Erbscheinsverfahren?

Cori
Jupp03/11

#13

21.09.2007, 10:40

Hat der Verstorbene Grundbesitz?
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mokey1
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#14

21.09.2007, 11:05

:zustimm hab ich auch schon so gemacht
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
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Cori1985
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#15

21.09.2007, 11:22

Der vorhandene Grundbesitzt gehörte bereits vor dem Tod des Schuldners der Ehefrau alleine!
Jupp03/11

#16

21.09.2007, 13:16

zunächst einmal:
Woher ist denn bekannt, dass die Ehefrau Alleinerbin geworden ist?
Hatte der Schuldner keine Kinder? Wie alt ist der Schuldner? Leben ggf. noch seine Eltern?
Zu beschaffen sind auf jeden Fall zunächst die Sterbeurkunde, die Heiratsurkunde sowie eine Bestätigung des Standesamtes, dass keine Kinder da sind. Wenn Kinder vorhanden sind, benötigt ihr auch diese Geburtsurkunden. Es ist eure Aufgabe, die für ein etwaiges Erbscheinsverfahren notwendigen Urkunden zu beschaffen.

Wenn diese Unterlagen vorliegen, ist das weitere Vorgehen, nämlich Stellung des Erbscheinsantrages durch eure Mandantschaft pp. zu erörtern.
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