Titel umschreiben - Schuldner verstorben

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pepples
...ist hier unabkömmlich !
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#11

29.07.2015, 17:29

Hallo Laguna :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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aculita
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#12

10.08.2015, 10:53

Hallo, kann bis dahin jemand die Frage von Gressi beantworten, was passiert bzw möglich ist, wenn es keine Nachlassakte gibt?
Oder stehe ich auf dem Schlauch und es ist ganz logisch, dass dann die Frau Erbin ist?
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alraune
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#13

10.08.2015, 11:26

Nein, es ist nicht logisch, dass die Frau Erbin ist. Es könnte ja ein Testament geben, in dem jemand ganz anderer als Erbe eingesetzt wurde.

Wenn es keine gerichtliche Nachlassakte gibt, kann man m.E. nur sicher sein, dass bislang niemand das Erbe ausgeschlagen hat.

Der Gläubiger könnte einen Erbscheinsantrag stellen, dafür muss aber ein Vollstreckungstitel vorliegen. Und er müsste alle für den Erbschein benötigten Angaben über die Erben und die erforderlichen Personenstandsurkunden beschaffen.

Ist Eure Forderung hoch? Ansonsten lohnt sich vermutlich der Aufwand nicht...
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tweety79
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#14

07.11.2016, 11:54

Hallo,

ich schließe mich mal diesem Thema an, da ich aktuell auch so eine Akte auf dem Tisch habe. Die Schuldnerin ist verstorben und die Tochter ist Erbin. Beim Nachlassgericht wird allerdings keine Nachlasssache geführt. Habe nun zwischenzeitlich ebenfalls einen Antrag nach § 792 ZPO gestellt und eine Verfügung vom Gericht zurückerhalten, dass die Personenstandsurkunden vorzulegen sind. Wie bitte schön soll ich denn da rankommen??? Kann ich da jetzt unter Vorlage des Titels diese bei der Stadt anfordern?

Wir hatten ein Schreiben der Tochter der Schuldnerin beigefügt, aus dem sich eindeutig ergab, dass diese die Tochter ist. Wir hatten insoweit um Anhörung der Schuldnerpartei gebeten, welches vom Gericht jedoch abgelehnt wurde. Die Forderung beträgt im Übrigen mehr als 5.000,00 EUR.

Was würdet ihr mir raten? Was kann ich noch machen? Bin total überfragt :kopfkratz
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
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AliceImWunderland
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#15

07.11.2016, 13:05

Die Personenstandsurkunden kannst du unter Vorlage einer Titelkopie beim zuständigen Standesamt anfordern.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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tweety79
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#16

08.11.2016, 11:35

:thx, ich werde das jetzt mal anfordern und dann hoffe ich, dass wir damit durchkommen.

Wäre schon blöd, wenn die Forderung nun abgeschrieben werden müsste.
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
JusyD
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#17

15.02.2017, 13:16

tweety79 hat geschrieben::thx, ich werde das jetzt mal anfordern und dann hoffe ich, dass wir damit durchkommen.

Wäre schon blöd, wenn die Forderung nun abgeschrieben werden müsste.
Hallo tweety79,

kannst Du bitte berichten, wie die Sache ausgegangen ist? Ich habe nämlich auch so einen Fall. Der Ehemann ist verstorben, die Ehefrau lebt noch. Gegen beide haben wir Titel (Gesamtschuldner). Bei der Ehefrau ist nichts zu holen.
Vom Nachlassgericht wurde uns mitgeteilt, dass keine Vorgänge bzgl. des Ehemannes registriert sind. Ich weiß jetzt nicht, wie ich nun vorgehen soll... Kenne mich da nicht so aus :kopfkratz

Danke :-)

LG JusyD
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tweety79
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#18

21.02.2017, 11:09

Hallo JusyD,

leider haben wir bislang noch keine Rückläufer vom Standesamt. Wir haben dieses ja um Übersendung beglaubigter Personenstandsurkunden (sprich Sterbeurkunde der Mutter und Abstammungsurkunde betreffend die Tochter) gebeten. Die Tochter der Schuldnerin selbst hat uns bislang nur die Sterbeurkunde in Kopie eingereicht. Damit können wir allerdings nichts anfangen. Wir haben bislang lediglich für die Beantwortung der gerichtlichen Verfügung Fristverlängerung beantragt, da uns die erforderlichen Unterlagen noch nicht vorliegen. Es sieht aber so aus, dass wir dann wohl einen Erbscheinsantrag in notarieller Form stellen müssten. Hatte ja einfach nur auf gut Glück erst einmal den Antrag nach § 792 ZPO gestellt. Scheint aber dem Gericht wohl nicht zu reichen. Ich hoffe, das Amt rückt jetzt endlich mal mit den Urkunden raus und wir müssen nicht noch ne Klage fertigen.... :kopfkratz

Du kannst es ja aber auch erst einmal mit nem Antrag nach § 792 ZPO versuchen. Falls Du nen Muster brauchst, sag Bescheid. Hab mir da was zusammengebastelt. :nachdenk Kann allerdings nicht dafür garantieren, dass alles 100 % korrekt ist :ka (aber du hättest erst einmal nen Anhaltspunkt)
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
JusyD
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#19

21.02.2017, 12:53

tweety79 hat geschrieben:Hallo JusyD,

leider haben wir bislang noch keine Rückläufer vom Standesamt. Wir haben dieses ja um Übersendung beglaubigter Personenstandsurkunden (sprich Sterbeurkunde der Mutter und Abstammungsurkunde betreffend die Tochter) gebeten. Die Tochter der Schuldnerin selbst hat uns bislang nur die Sterbeurkunde in Kopie eingereicht. Damit können wir allerdings nichts anfangen. Wir haben bislang lediglich für die Beantwortung der gerichtlichen Verfügung Fristverlängerung beantragt, da uns die erforderlichen Unterlagen noch nicht vorliegen. Es sieht aber so aus, dass wir dann wohl einen Erbscheinsantrag in notarieller Form stellen müssten. Hatte ja einfach nur auf gut Glück erst einmal den Antrag nach § 792 ZPO gestellt. Scheint aber dem Gericht wohl nicht zu reichen. Ich hoffe, das Amt rückt jetzt endlich mal mit den Urkunden raus und wir müssen nicht noch ne Klage fertigen.... :kopfkratz

Du kannst es ja aber auch erst einmal mit nem Antrag nach § 792 ZPO versuchen. Falls Du nen Muster brauchst, sag Bescheid. Hab mir da was zusammengebastelt. :nachdenk Kann allerdings nicht dafür garantieren, dass alles 100 % korrekt ist :ka (aber du hättest erst einmal nen Anhaltspunkt)

VIELEN DANK tweety79 für Deine Antwort :thx
So wie ich es verstanden habe (nachdem ich auch sehr lange im Internet recherchiert hatte), muss ich eine beglaubigte Kopie der Personenstandsurkunden beantragen, um so an die genauen Daten der Kinder heranzukommen? Erst wenn alle Daten (Geburtsdatum etc.) bekannt sind, kann ich einen Erbschein nach § 792 ZPO beantragen, um so anschließend die Titelumschreibung zu beantragen, richtig? :kopfkratz

Bei uns ist das aber etwas komplizierter.......
Der Schuldner hat in seinen Vermögensverzeichnissen immer nur EINE unterhaltsberechtigte Tochter angegeben, seine Ehefrau wiederum hat in ihren eigenen Vermögensverzeichnissen dieses Mädchen als Pflegetochter genannt. DIESE Tochter (/Pflegetochter) ist aber beim Standesamt nicht als leibliches und auch nicht als Adoptivkind verzeichnet (?).
Das Standesamt hat uns aber auch gleichzeitig mitgeteilt, dass dafür eine andere Tochter verzeichnet ist, die der Schuldner aber NIE erwähnt hat (?)

Tut mir Leid für diese komplizierte Lage, ich bin selber total verwirrt und durcheinander :roll: :roll: . Die Sache bereitet mir Kopfschmerzen :nachdenk

Ich hoffe, dass mir jemand irgendwie helfen kann.... :thx
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