Teil-Anerkenntnisurteil

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Wölfchen94
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#1

15.08.2017, 15:25

Hallo ihr lieben ich brauche mal wieder Hilfe. Ich stehe vollkommen auf dem Schlauch :patsch

Wir haben ein Teil-Anerkenntnisurteil. Inkl. Zustellnachweis und Vollstreckungsklausel (vorläufig vollstreckbar). Meine Kollegin (RA) wollte jetzt das ich eine Zustellung an die Gegenseite veranlasse, über den GV. Das ist doch vollkommener Mumpitz oder? Das wurde ja schon von Amts wegen zugestellt.
Müsste ich noch die Rechtskraft einholen? Das Urteil wurde am 14.06.2017 den Gegnern zugestellt. Am 08.08. erging dann ein Beschluss zur Rubrumsänderung wegen Adressänderung. Ab wann könnte ich jetzt Rechtskraft beantragen? Ich bin echt endverwirrt gerade.

LG
Geiselmann
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#2

16.08.2017, 19:21

Hallo,

Titel, Klausel und Zustellung liegen vor.
Sicherheitsleistung ist nicht erforderlich lt. Sachverhalt.
Ich meine die Vollstreckung kann losgehen.

S. Geiselmann
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Anahid
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#3

17.08.2017, 09:04

Das Urteil ist bereits zugestellt und muss nicht erneut zugestellt werden. Die Einholung des Rechtskraftvermerks dürfte auch entbehrlich sein; da es sich um ein Teil-AU handelt, gehe ich nicht davon aus, dass insoweit die unbedingte ZV von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht wurde. Also so wie Herr Geiselmann bereits ausgeführt hat: Vollstreckung betreiben.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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