suche LG Kiel, MDR 1977, 786

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tigerle
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#1

22.04.2010, 08:54

Hat dies zufällig von Euch jemand für mich ? Dort geht es darum, dass die Unpfändbarkeitsbescheinigung nicht zwingend nicht älter als 6 Monate sein darf, sondern auch 12 Monate zugebilligt werden können. Ich möchte nämlich eine ZV machen, da sind es jetzt 7 Monate und ich sehe es nicht ein höhere Kosten zu verursachen, wenn es auch anders geht.

Wäre für Hilfe dankbar.
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Soenny
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#2

22.04.2010, 09:10

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Bitte beachtet das Urheberrecht. Es ist nicht gestattet, Artikel aus Zeitschriften, Büchern, etc. oder Auszüge aus Skripten und ähnliches "zu tauschen".

Kein Problem wäre es natürlich, nach dem Inhalt - auszugsweise - zu fragen, in der Form, "worum geht es in dem Aufsatz ... ?".

Dein Beitrag muß in der vorliegenden Form aber leider geschlossen werden.

Vielen Dank für dein Verständnis!

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