Hat dies zufällig von Euch jemand für mich ? Dort geht es darum, dass die Unpfändbarkeitsbescheinigung nicht zwingend nicht älter als 6 Monate sein darf, sondern auch 12 Monate zugebilligt werden können. Ich möchte nämlich eine ZV machen, da sind es jetzt 7 Monate und ich sehe es nicht ein höhere Kosten zu verursachen, wenn es auch anders geht.
Wäre für Hilfe dankbar.
suche LG Kiel, MDR 1977, 786
- Soenny
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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