Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Meldegesetz

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Sonnenblume82
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#1

13.08.2008, 10:32

Hallo! Wir haben da so eine ganz knifflige Sache.

Wir haben einen Schuldner, der einfach nicht greifbar ist. Anfangs war uns eine Adresse bekannt. Als wir den GV mit der Beitreibung der Forderung beauftragt hatten, wurde uns von diesem mitgeteilt, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist.

Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt hat dann ergeben, dass der Schuldner von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet wurde.

Daraufhin habe ich rein vorsorglich mal eine Postanschriftenprüfung gemacht, die mit dem Hinweis "Empfänger verzogen, Einwilligung zur Weitergabe der neuen Anschrift liegt nicht vor" zurückkam.

Hab keine Ahnung, wie wir den Schuldner doch noch greifen können.

Jetzt habe ich davon gehört, dass meine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Meldegesetzt erstatten kann.

Hat jemand so etwas schon gemacht ? Wieviel kostet so ein Verfahren ?

Vielen Dank vorab! :D
Bianca
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#2

13.08.2008, 10:34

Vor langer Zeit hatte ich das mal. Ich glaube, das kostet nichts.

Probiers einfach mal.

Liebe Grüße

Bianca
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PeeDee
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#3

13.08.2008, 10:43

Hab ich auch schon mal gemacht, ist kostenlos wie alle anderen Anzeigen auch.
Einmal hatte es bei mir sogar mal was gebracht und das Amt hat die neue Adresse mitgeteilt.
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#4

13.08.2008, 11:00

wenn das "Amt" schon mitteilt, daß eine Person von Amts wegen abgemeldet war, kann das Amt auch nach einer Anzeige keine neue Andresse aus dem Hut zaubern.

Übrigens ist ein Umzug ohne Ummeldung keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit. Hätte Bedenken, daß die Polizei sich ohne Vorliegen einer Straftat ernsthaft auf die Suche nach verschwundenen Schuldnern begibt.
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PeeDee
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#5

13.08.2008, 11:04

:zustimm
Stimmt, ist nur ne OWi-Anzeige, aber trotzdem kostenlos.

Soweit ich weiß, kümmert sich die Polizei da überhaupt nicht drum, da ja auch die OWi-Anzeige an das Einwohnermeldeamt geschickt wird.
Sollter sich der Schulder dann aber irgendwann doch wieder anmelden, bekommt er ein Bußgeld.
Oder, wenn Schuldner ALG bekommt, dann stehen die Chancen gut, dass das Amt die neue Adresse mitteilt.
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#6

13.08.2008, 11:17

Du kannst versuchen, im Internet nach dem Schuldner zu suchen, aber VORSICHT: Namensgleichheit ist nicht gleich Personenidentität.
Trotzdem habe ich schon den einen oder anderen Schuldner über das Internet wiedergefunden.

Außerdem könnte sich vielleicht anbieten, nach nahen Angehörigen zu suchen, vielleicht ist er da untergekrochen.
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nadine2404
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#7

13.08.2008, 11:35

Von Amtswegen abgemeldet bedeutet, dass das Einwohnermeldeamt aufgrund mehrere Einwohnermeldeamtsanfragen oder einer Anzeige schon einmal ermittelt hat. Nachdem der Schuldner nicht gefunden wurde, wurde er von Amtswegen nach unbekannt abgemeldet. Eine erneute Anzeige würde also nichts bringen.
Sonnenblume82
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#8

13.08.2008, 11:36

Vielen Dank für eure Tipps!

Internet hatte ich auch schon versucht, da gibt´s zwar einen der den gleichen Namen hat, aber das war nicht unser Schuldner.

Über seine Verwandten hatten wir es auch schon versucht. Leider ohne Erfolg.

Ich versuche es einfach mal mit einer OWi-Anzeige. :D
Kathrin78
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#9

28.08.2008, 14:03

Und wohin richtet ihr die Anzeige??? :hm

Ich habe meine Anzeige vom EMA nun zurückbekommen mit dem Hinweis, dass das EMA nur Auskunft über Meldeverhältnisse gibt und die Ermittlung tatsächlicher Wohnverhältnisse nicht zu den Aufgaben der Meldebehörde gehört. Und nun??? :evil:
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dutzi
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#10

28.08.2008, 14:13

an die zuständige StA
Schöne Grüßle Bild

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