Sparbuch und vorrangige Pfändung laut Drittschuldnererklärun

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1

20.08.2014, 16:16

So, wir haben mal wieder bei einer Bank alle verfügbaren Konten des Schuldners gepfändet und über die Drittschuldnererklärung erfahren, dass ein Sparkonto besteht, auf den tatsächlich Guthaben ist, das einen Großteil der Forderung abdecken würde. - So weit so gut.

Allerdings besteht eine vorrangige Pfändung oder es bestehen sogar mehrere vorrangige Pfändungen von anderen Gläubigern, die vom Betrag her etwa das Doppelte des Sparguthabens ausmachen.

Das Kreuzchen im PfÜB-Antrag zur Herausgabe des Sparbuches habe ich gesetzt. Das wäre also nicht das Problem.

Meine Frage ist jetzt aber die Folgende:
Wenn wir das Sparbuch vom Gerichtsvollzieher holen lassen und dann das Sparkonto mit der Frist von 3 Monaten kündigen, werden dann wir oder wird der erste Gläubiger vorrangig befriedigt, obwohl wir ja dann die ganze Arbeit mit dem Sparbuch hatten?

Ich will jetzt nämlich keine Kosten auslösen, die am Ende dazu führen, dass wir trotzdem auf der Forderung inkl. der weiteren Kosten sitzen bleiben.
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#2

20.08.2014, 18:09

Ich gehe davon aus, daß die anderen Gläubiger ebenfalls in die "Geschäftsbeziehung" gepfändet haben und somit sagt "vorrangige Pfändung" eigentlich schon alles ;)
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#3

21.08.2014, 11:53

Das habe ich schon befürchtet.
Das heißt, dass ich als nachrangiger Gläubiger mir dann natürlich nicht den Mehraufwand aufbürde, um an das Sparbuch zu kommen, wenn ich am Ende nichts davon habe.
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