Sicherheitsleistung notwendig?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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wayona
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#1

20.03.2008, 08:41

also ich schilder den fall erstmal:

wir befinden uns in einem einstweiligen verfügungsverfahren. wir vertreten den anspruchsgegner bzw. beklagten. der antragsteller ist mit seiner EV abgeschmiert, wir haben also gewonnen und nunmehr gibt es folgendes urteil:

1. die klage wird abgewiesen.
2. die kosten des rechtsstreits trägt die verfügungsklägerin.
3. das urteil ist gegen sicherheitsleistung in höhe von 120% des jeweils zur vollstreckung gestellten Betrages für den verfügungsbeklagten vorläufig vollstreckbar.


die klägerpartei hat gegen das urteil berufung eingelegt. wir haben mittlerweile den KFB für die erste instanz erhalten und wollen hieraus nun vollstrecken. ergibt sich aus ziffer 3 des tenors, daß dies nur möglich ist, wenn sicherheit geleistet wird? wieso gibt es einen passus zur sicherheitsleistung in einem urteil, aus dem aus sich heraus keine vollstreckung betrieben werden kann?
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LuzZi
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#2

20.03.2008, 08:45

Der KfB hat mit dem Urteil nichts zutun, d. h. ihr könnt aus dem KfB vollstrecken. Worum ging es den im einstweiligen Verfügungsverfahren?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
wayona
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#3

20.03.2008, 08:51

ging um eine bausache ... der antragsteller hat total mist gemacht ... und wollte verschiedene gegenstände wie gerüst etc. von der baustelle unseres mandanten, obwohl dessen wohnhaus jetzt nahezu zerstört ist und diverse sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen ... ist ne längere erklärung ....
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#4

20.03.2008, 08:53

Ich merk schon. Kann mir damit aber auch die Erklärung der vorläufigen Vollstreckbarkeit nicht erklären. Aber wie gesagt, der KfB hat mit dem Urteil/Beschluss nichts zutun.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Ernie

#5

20.03.2008, 13:06

Steht im KFB ausdrücklich drin, dass "aufgrund des gegen Sicherheitsleistung von .... % vorläufig vollstreckbaren Urteils" die Kosten festgesetzt wurden, bedeutet dies für die Vollstreckung aus dem KFB, dass Du den Nachweis der Sicherheitsleistung erbringen musst.

Alternativ bietet sich die Sicherungsvollstreckung an.
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