Hallo
Bezüglich einer Schuldnerin wollten wir eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen. Die Vermögensauskunft ist von März 2016, aus der sich ergibt, dass sie Eigentümerin eines Grundstückes ist.
Auf Anfrage hin an das zuständige Grundbuchamt bezüglich eines Grundbuchauszuges, teilen diese mit, dass die Schuldnerin nicht mehr Eigentümerin dieses Grundstückes ist.
Jetzt habe ich mir gedacht, wenn sie dieses verkauft hat, sollte ja Vermögen wieder vorhanden sein aber wenn sie es lediglich an ihrem Sohn übertragen hat, nicht.
Kann mir jemand sagen, wie ich herausfinden kann, ob die Schuldnerin es verkauft oder übertragen hat?
Danke für die Hilfe
Schuldnerin keine Eigentümerin mehr des Grundstücks
- AliceImWunderland
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Den Grundbuchauszug anfordern ist jetzt erstmal das erste Mittel der Wahl. Da die Schuldnerin ja anscheinend nicht mehr die Eigentümerin des Grundstücks ist, solltet Ihr das besondere rechtliche Interesse für die Erteilung des Grundbuchauszuges begründen (z. B. zur eventuellen Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen etc.). Und unbedindgt Kopie des Zahlungstitels beifügen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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- AliceImWunderland
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Das glaube ich eher nicht.
Ich weiß nicht, ob Notar die Verträge beim Grundbuchamt einreicht (das werden die Notarfachangestellten hier eher wissen), aber selbst wenn, glaube ich nicht, dass das Grundbuchamt die Verträge herausgeben würde. Dort stehen ja auch Sachen drin, die keinen Gläubiger etwas angehen.
Ich weiß nicht, ob Notar die Verträge beim Grundbuchamt einreicht (das werden die Notarfachangestellten hier eher wissen), aber selbst wenn, glaube ich nicht, dass das Grundbuchamt die Verträge herausgeben würde. Dort stehen ja auch Sachen drin, die keinen Gläubiger etwas angehen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Man kann eine entsprechende Vertragskopie aus der Grundakte erhalten, muss aber natürlich das berechtigte Interesse unter Vorlage des Titels (je nach Gericht beglaubigte Abschrift oder Original) darlegen.
- vgl. z. B. Grziwotz, MittBayNot 1995, 97, 102; Böhringer, Rpfleger 1987, 181, 187 -
- vgl. z. B. Grziwotz, MittBayNot 1995, 97, 102; Böhringer, Rpfleger 1987, 181, 187 -
- z0rr0
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Die Verträge sind ebenfalls beim Grundbuchamt. Ich frage mich jedoch, ob das Grundbuchamt den ganzen Vertrag in Kopie herausgeben darf, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz. Habe es selbst jedenfalls noch nicht erlebt. Aber vielleicht bietet schon der GB-Auszug hinreichende Informationen.
...das haben wir schon immer so gemacht.
Sämtliche Beiträge stellen keine Rechtsauskunft dar, sondern spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
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- paralegal6
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Neue VAK beantragen, vielleicht waren aber Grundschulden o.ä. drauf, so dass kein Übererlös erzielt wurde. Falls es eine Schenkung war, anfechten. Vertrag bekommst du eher nicht vom GBA