Schuldner vertreibt Buch...jetzt pfändbar?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#31

06.02.2018, 21:15

Janne hat geschrieben:Das VZV schonmal vorab an den Drittschuldner schicken oder so?
Vorab schicken macht m. E. gar keinen Sinn. Ich meine, dass ein vorläufiges Zahlungsverbot völlig unwirksam ist, wenn es nicht durch den GVZ zugestellt wurde. Das wird die dann wenig jucken.

Ich schicke meine vorläufigen Zahlungsverbote immer direkt an den GVZ meiner Wahl. Wir haben einen, da wird das prompt bei Eingang weiterverschickt. Der Weg über die Verteilerstelle dauert ja Ewigkeiten.
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AliceImWunderland
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#32

07.02.2018, 09:35

Janne hat geschrieben: Und noch etwas: Beim VZV hat der Drittschuldner (Verlag) einen ganz anderen Sitz als der Schuldner (praktisch unterschiedliche Enden von Deutschland)...wenn ich nun das VZV an die Verteilerstelle für GVZ-Aufträge beim Sitz des Schuldners schicke...muss der GVZ dann ja die Zustellung des VZV an den Drittschuldner am anderen Ende von Deutschland veranlassen... Dann wird es dem Schuldner mutmaßlich zuerst zugestellt und er hat auch wieder die Möglichkeit (wenn auch nur kleine) Beträge beiseite zu schaffen oder nicht? Kann man das irgendwie umgehen? Das VZV schonmal vorab an den Drittschuldner schicken oder so? Habe leider keine Ahnung wie ein GVZ vorgeht bei so einem Fall.
Der VZV wird zuerst immer an den Drittschuldner zugestellt. Der SChuldner bekommt die Zustellung immer als letzer. Die Zustellung durch den GVZ geschieht unter Zuhilfenahme der Post, so dass es egal ist, wo der Drittschuldner sitzt.
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AliceImWunderland
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#33

07.02.2018, 09:50

Ich habe da gerade einen Gedanken, den werfe ich einfach mal in den Raum:
Was ist mit Pfändung des Paypal-Kontos? Es gibt ja kaum einen Online-Shop-Betreiber ohne Paypal. Wird der Schuldner vielleicht auch haben. Die Pfändung ist zwar nicht einfach und klappt nicht immer. Aber wenn du eh einen Pfüb beantragst, dann ist es einen Versuch wert. Wohl die Zustellung in Luxemburg sollte man selbst machen und nicht durch das Gericht.
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Janne
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#34

07.02.2018, 10:01

Hey Alice,

das habe ich sogar schonmal gemacht...hat zwar nichts gebracht aber PayPal ist da meist sehr kooperativ :) Nur leider haben wir bisher keine PayPal Kontodaten von dem Schuldner.

Zu dem Verlag kann mir bestimmt niemand was sagen oder? Also ich meine wir würden ja alles versuchen um ihn ein bisserl aus der Reserve zu locken...letztens haben wir einen Schuldner so genervt mit diesen Kleinigkeiten, dass er tatsächlich alles bezahlt hat (gut, da hatten wir auch ne Top GVZin, die ihn mal richtig auf den Pott gesetzt hat und androhte, ihn mal im Kreise seiner Freunde aufzusuchen o.ä. das hat mächtig Wirkung gezeigt ^^)
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AliceImWunderland
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#35

07.02.2018, 10:51

Für die Pfändung bei Paypal brauchst du - genauso wie bei einer normalen Kontofändung - keine Kontodaten. Name, Vorname, Geb-DAtum des Schuldners reicht.

Zu dem Verlag kann ich dir leider nichts sagen.
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mücki
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#36

07.02.2018, 11:13

Also so wie ich das verstehe, pfändet man immer beim Verlag. Die ganzen Anbieter (Amazon, ebay, der Buchladen um die Ecke) sind nur Vertriebe, die die Erlöse dann irgendwie weiterleiten.

So wie ich das mitbekommen habe, läuft es lediglich bei Self-Publishing hinsichtlich Ebooks ein wenig anders, weil man hierfür nicht zwingend einen Verlag braucht und ich nehmen an, es wäre auch möglich, lediglich das Buch von einem entsprechenden Dienstleister drucken und binden zu lassen und macht alles andere alleine. Aber sobald - in welcher Form auch immer - ein Verlag auftaucht, würde ich mich immer an diesen als DS halten.

Ansonsten auch hier der Tipp: Über Suchmaschinen bekommt auch zum Thema Self-Publishing eine Menge Ergebnisse. Da könntest du dich dann auch genauer belesen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Janne
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#37

08.02.2018, 11:14

mücki hat geschrieben:Über Suchmaschinen bekommt auch zum Thema Self-Publishing eine Menge Ergebnisse. Da könntest du dich dann auch genauer belesen.
Ich wünschte diese Zeit würde einem hier auch mal gewährt werden...vor allem weil ZV nicht gerade mein Steckenpferdchen ist :stecken

Ich denke ich werde ihm mal den Vorschlag mit der Pfändung beim Verlag unterbreiten...und auch auf die Konten bei den Kreditbanken hinweisen bzw. die etwaige "Möglichkeit", dass der Schuldner dort auch ein normales Konto betreiben könnte.

Ansonsten bliebe uns ja nur eine erneute Vermögensauskunft nach Ablauf der 2-Jahresfrist. Vielleicht kommt ja was bei rum...mich würds freuen ^^

Erstmal ein großes :thx für Eure Unterstützung und Ideenreichtum!!!
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