Schuldner vertreibt Buch...jetzt pfändbar?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mücki
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#21

06.02.2018, 16:35

Crydea hat geschrieben:Das mit der Fotoausrüstung war nur eine Idee am Rande, falls man noch einmal die Vermögensauskunft beantragen sollte. Ich finde ja immer, dass die Gerichtsvollzieher zu wenig auf die Technik achten und viele davon schlicht weg keine Ahnung haben. :roll:
Die Idee ist ja auch nicht schlecht. Leider ist die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher meiner Erfahrung nach nicht das geeignete Mittel. Wenn ich mir die mal so die Protokolle in Erinnerung rufe, die ich so in letzten Jahren gesehen habe, habe ich den Eindruck, dass das alles weg geschafft wird. Es ist schon erstaunlich bei der Vielzahl an z.B. verkauften Konsolen oder IPhones, bei wie wenigen tatsächlich ein solches Gerät (nebst Zubehör) vorhanden ist. Um genau zu sein, habe ich noch nie eine VA gesehen, in der - auch nur etwas vergleichbares - aufgetaucht wäre. Und mir kann in der heutigen Zeit niemand mehr erzählen, sein Handy sei fünf Jahre alt - solange halten die nämlich überhaupt nicht mehr, man kann ja schon froh sein, wenn die Dinger die zwei Jahre bis zum nächsten "verbilligten Kauf" durchhalten :lolaway
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Janne
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#22

06.02.2018, 16:35

...Rundumschlag klingt gut...ich werds versuchen und halte Euch auf dem Laufenden ob es irgendwas gebracht hat!! Danke an dieser Stelle Ihr habt mir sehr weitergeholfen :wink1


*EDIT: Muss ich bei der Pfändung einer Kreditbank etwas besonderes reinschreiben? Oder eine ganz "normale" Bankpfändung?
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Soenny
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#23

06.02.2018, 16:45

Crydea hat geschrieben:Das mit der Fotoausrüstung war nur eine Idee am Rande, falls man noch einmal die Vermögensauskunft beantragen sollte. Ich finde ja immer, dass die Gerichtsvollzieher zu wenig auf die Technik achten und viele davon schlicht weg keine Ahnung haben. :roll:
Ich glaub es liegt eher daran, daß man solche Technik nicht mal eben einfach so versteigern kann und der Wertverlust bei Elektronik & Co. ist bekannt.
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Crydea
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#24

06.02.2018, 16:49

@mücki

Das ist ja genau das, was ich meine. Ich denke, viele Gerichtsvollzieher schreiben auch teils aus Unwissen hin, dass nur veraltete Elektronik vorhanden ist. Ich glaube, kaum ein Gerichtsvollzieher weiß, was eine richtige Gamertastatur wert sein kann, oder kann mit Begriffen wie Magnat oder Senheiser was anfangen. Oder was teile aus einem Gamer-PC wert sind. Der von meinem Lebensgefährten sieht z.B. auch nicht toll aus, weil das Gehäuse älter ist, aber ich weiß, was drin steckt und wie teuer das war. Denke, dass man gerade unter den jungen Schuldnern welche hat, die so etwas besitzen könnten. Aber ich schweife vom Thema ab, sorry
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mücki
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#25

06.02.2018, 16:49

@Soenny

den Thread hatte ich seinerzeit auch gelesen und daher ein bisschen im Internet rumgesucht, wobei ich auf die von mir verlinkte Seite gestoßen bin. Da z.B. die Unicredit (Hypovereinsbank) auch normale Konten anbietet, kann ich mir eine generelle Unpfändbarkeit nicht vorstellen.
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#26

06.02.2018, 16:55

@Soenny: Ja, das war mein Thema mit der Pfändung von Kreditbanken damals... Deshalb hatte ich mich so gefreut, dass diese Pfändungsadresse nun doch aufgetaucht ist :)

Möchte dem Mandanten und meinem Chef natürlich keine Extrakosten verursachen, wenn es von vornherein sinnlos ist. Geht nur nicht in meinen Kopf wie solche Menschen mit solchen Tricks immer wieder durchkommen -.-
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#27

06.02.2018, 16:55

seine Konten stets leer bzw. bei Kreditbanken hinterlegt, welche nicht pfändbar sind...
die Unikredit "hantiert" wie jede andere Kredit(karten)firma auch, da ist nix zu pfänden, genau wie es eine zeitlang Mode war, die Kreditlinie zu pfänden, rausgekommen ist auch nix, weil nur der Auszahlungsanspruch gepfändet ist.
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#28

06.02.2018, 17:04

Ich habe jetzt mal eine wahrscheinlich total blöde Frage:

Wie muss ich mir denn die Drittauskunft bzgl. der Konten vorstellen (hatte sowas noch nie in der Hand :oops: )? Steht da nur die Bank oder auch was für Konten unterhalten werden?

Weil - wie gesagt - die Unicredit (und ich glaube auch die DKB) bietet auch "normale" Konten an, sodass sich für mich aus der Auskunft: "Konto bei Unicredit" nicht ergeben würde, dass ich dort nicht pfänden kann.

Zusatz:
Soenny hat geschrieben: Ich glaub es liegt eher daran, daß man solche Technik nicht mal eben einfach so versteigern kann und der Wertverlust bei Elektronik & Co. ist bekannt.


Früher (vor dem Formularzwang) gab es mal die Möglichkeit einen Antrag auf Verkauf/Versteigerung z.B. bei Ebay zu stellen. Geht das noch?
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#29

06.02.2018, 17:09

Da steht nur Name + Anschrift der Bank, Kontoinhaber, Kontonummer, Einrichtungstag + Geburtsdatum des Schuldners...aber da steht tatsächlich nicht um welche Art von Konto es sich handelt...
Janne
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#30

06.02.2018, 17:34

Nachtrag *es handelt sich anscheinend um einen Verlag der Self-Publisher unterstützt...kann ich dann trotzdem dort pfänden oder wandert das Geld direkt auf sein Konto und nicht erst zum Verlag?

Angeboten werden die Bücher unter anderem in diversen Onlineshops + Amazon und ebay...kann man dort pfänden!? Ach ich weiß es doch alles nicht..mache gerade ein vorläufiges Zahlungsverbot an den Verlag...bin mir aber extrem unsicher ob ich das dem Anwalt so vorlegen kann (Senior Partner...) :-?


Und noch etwas: Beim VZV hat der Drittschuldner (Verlag) einen ganz anderen Sitz als der Schuldner (praktisch unterschiedliche Enden von Deutschland)...wenn ich nun das VZV an die Verteilerstelle für GVZ-Aufträge beim Sitz des Schuldners schicke...muss der GVZ dann ja die Zustellung des VZV an den Drittschuldner am anderen Ende von Deutschland veranlassen... Dann wird es dem Schuldner mutmaßlich zuerst zugestellt und er hat auch wieder die Möglichkeit (wenn auch nur kleine) Beträge beiseite zu schaffen oder nicht? Kann man das irgendwie umgehen? Das VZV schonmal vorab an den Drittschuldner schicken oder so? Habe leider keine Ahnung wie ein GVZ vorgeht bei so einem Fall.
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