Du kannst die Polizei nicht einfach so anschreiben wegen der Anschrift. Siehe Beitrag Nr. 12. Es müssen schon Gründe dafür vorliegen. Z.B. die Aufforderung des Gerichts in einem Gerichtsverfahren, die Anschrift des Schuldners bei der Polizei anzufragen. Und selbst dann bekommt man oft genug die Antwort, dass die Polizei nicht für die Ermittlung von Anschriften zuständig ist.etothevtothee hat geschrieben: Juhu, mein erster Post und gleich ne doofe Frage.
Bei mir ist es genauso: Ich habe über zwei Jahre lang mehrere Möglichkeiten (EMA-Auskunft und Auskunft der Post etc.) probiert, aber die Schuldnerin ist nicht auffindbar. Ich brauche die Adresse unbedingt für den Antrag auf Erlass eines MB, weil die Forderung Ende des Jahres verjährt..
Können wir einfach die Polizei anschreiben, wenn das LABO oder die Bezirksämter nicht weiterhelfen? Wenn ja, was hast du alles in deinem Antrag angegeben bzw. hast du ein Muster?
Schuldner nicht mehr zu ermitteln
- AliceImWunderland
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Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Hallo
Ich habe hier auch so ein verzwicktes Problem.
Aus dem VU zahlt der Arbeitgeber fleißig Raten.
Nun ist die Schuldnern unbekannt verzogen und ich konnte nirgends die aktuelle Anschrift ermitteln.
Vom Gericht aus muss nämlich noch der KfB an die Schuldnerin zugestellt werden, damit wir dann auch unsere Kosten eintreiben können.
Kann ich dort nochmal die Vermögensauskunft abnehmen lassen oder ist dies nicht möglich da der Arbeitgeber zahlt?
Habt ihr sonst eine Idee wie ich an die Adresse rankomme? Kann man den Arbeitgeber dazu auffordern dies mir mitzuteilen?
Danke für eure Hilfe
Ich habe hier auch so ein verzwicktes Problem.
Aus dem VU zahlt der Arbeitgeber fleißig Raten.
Nun ist die Schuldnern unbekannt verzogen und ich konnte nirgends die aktuelle Anschrift ermitteln.
Vom Gericht aus muss nämlich noch der KfB an die Schuldnerin zugestellt werden, damit wir dann auch unsere Kosten eintreiben können.
Kann ich dort nochmal die Vermögensauskunft abnehmen lassen oder ist dies nicht möglich da der Arbeitgeber zahlt?
Habt ihr sonst eine Idee wie ich an die Adresse rankomme? Kann man den Arbeitgeber dazu auffordern dies mir mitzuteilen?
Danke für eure Hilfe
- Soenny
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Und wie soll sie die anfordern ohne aktuelle Anschrift des Schuldners, weil die ja beim Schuldner zu holen sind und nicht beim Arbeitgeber.
Ich würde den Arbeitgeber einfach mal nett anschreiben, vielleicht ist er so ....
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Ich pfände die schon über den Arbeitgeber mit. Klappt auch bisher ganz gut. Wurde weder moniert noch verweigert.Soenny hat geschrieben:Und wie soll sie die anfordern ohne aktuelle Anschrift des Schuldners, weil die ja beim Schuldner zu holen sind und nicht beim Arbeitgeber.
Ich würde den Arbeitgeber einfach mal nett anschreiben, vielleicht ist er so ....
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
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Änderst Du das Formular ab?Dany1981 hat geschrieben:Ich pfände die schon über den Arbeitgeber mit. Klappt auch bisher ganz gut. Wurde weder moniert noch verweigert.Soenny hat geschrieben:Und wie soll sie die anfordern ohne aktuelle Anschrift des Schuldners, weil die ja beim Schuldner zu holen sind und nicht beim Arbeitgeber.
Ich würde den Arbeitgeber einfach mal nett anschreiben, vielleicht ist er so ....
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Das interessiert mich auch, weil das - zumindest hier - nicht durchgehen würde.
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Also ich mach das wie folgt (hat mir übrigens der Hr. Engler beigebracht):
Bei "Es wird angeordnet, dass..." (da kann man ja dann was extra reinschreiben)
Also ich schreibe folgenden Text: "der Drittschuldner Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie die ab Zustellung des Pfüb's laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen monatlich an den Gläubiger herauszugeben hat.
(BGH 20.12.2006, VII ZB 58/06; BGH 19.12.2012, VII ZB 50/11)
Bisher hatte ich keine Probleme damit. Manchmal muss ich nachtelefonieren oder schreiben, aber bei den meisten klappt das regelmäßig. Also unsere hiesigen Gerichte erlassen den so ohne murren.
Bei "Es wird angeordnet, dass..." (da kann man ja dann was extra reinschreiben)
Also ich schreibe folgenden Text: "der Drittschuldner Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie die ab Zustellung des Pfüb's laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen monatlich an den Gläubiger herauszugeben hat.
(BGH 20.12.2006, VII ZB 58/06; BGH 19.12.2012, VII ZB 50/11)
Bisher hatte ich keine Probleme damit. Manchmal muss ich nachtelefonieren oder schreiben, aber bei den meisten klappt das regelmäßig. Also unsere hiesigen Gerichte erlassen den so ohne murren.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
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