Schuldner nicht anzutreffen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
H.Stummeyer
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#11

10.02.2010, 16:18

Tja, Badeschlappe26.

Urteil: Inkasso-Team Moskau darf nicht mehr eintreiben
Mittwoch, 20. Januar 2010, 16:26 Uhr
Lüneburg (dpa/lni) - Dem Chef des Inkasso-Teams Moskau, das als rabiater Geldeintreiber für sich geworben hatte, ist zurecht das Gewerbe untersagt worden. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg am Mittwoch entschieden. Nach einer Verurteilung wegen Nötigung und Falschaussage fehle dem Geschäftsführer die nötige Zuverlässigkeit, urteilte das Gericht. Außerdem werde gegen ihn wegen gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt. Seit Jahren steht das Unternehmen im Visier der Öffentlichkeit, weil es Schuldnern mit unterschwelligen Drohungen und einschüchternden Briefen Angst gemacht haben soll. Im Herbst 2008 wurde dem Inkasso-Team das Gewerbe untersagt.
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Badeschlappe26
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#12

10.02.2010, 16:22

War n Scherz. Trotzdem schade.
Es grüßt

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#13

11.02.2010, 09:35

seh ich auch so ... bei machen Schuldnern helfen nur drohungen, weil die der meinung sind, die müssten nicht zahlen ... geben die EV ab und haben für 3 Jahre ruhe
:haue
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#14

11.02.2010, 10:52

spicy_79 hat geschrieben:... dass die meisten Schuldner doch ihren Hintern hochkriegen wenn sie lesen, dass ansonsten ein Haftbefehl in der Welt ist. Der GV meinte darauf es wäre früher mal so gewesen, mittlerweile aber nicht mehr...ja super, dann können wir uns die ganze Vollstreckerei ja gleich sparen.
Als ich vor 14 Jahren mit der Zwangsvollstreckerei angefangen hab, war auch die eidesstattliche Versicherung noch ein wirkungsvolles Druckmittel um einen Schuldner zur Zahlung zu bringen.
Aber diese Zeiten sind wohl wahrlich wirklich vorbei. Und seit der Möglichkeit auf Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung: :cry:

Und eine der schlimmsten Dinge welches dann passieren kann ist, man treibt mühevoll das Geld ein und dann beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insoverfahrens und der Insoverwalter macht eine Inkongruente Deckung geltend, verlangt das Geld wieder zurück und wenns ganz schlimm läuft will er dafür noch Verzinsung haben.

Aber manchmal hat man auch glück und treibt eine Forderung ein, an die man gar nicht mehr geglaubt hat
Viele Grüße vom Alex
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#15

11.02.2010, 11:51

Auch gut ist immer, wenn der Schuldner schon seinen A... zu uns bewegt und dann so: "Na, ick hab doch Hartz - da kann ick doch nüscht zahlen."

Habe in meiner einen (Lieblings-)akte grad ne Schuldnerin mit Kind, die insgesamt (Arbeitslohn,Kindergeld, Unterhalt und Hartz) über 1.500,00 € im Monat hat.

Mit "Ick hab doch Hartz" braucht bei mir keiner mehr ankommen.
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#16

11.02.2010, 12:14

ich glaube, in keinem Land der Welt, gibt es einen solchen Schuldnerschutz wie hier in Deutschland. Hier kann man beruhigt Schulden machen und braucht nicht für sie einzustehen, zumindest wenn man geringes Einkommen hat. Echt toll!!!! Ist eigentlich kein Wunder, dass immer mehr Firmen in Insolvenz gehen, da deren Kunden ihre Rechnungen nicht zahlen. Das war bestimmt auch der Grund, weshalb Qu... Pleite gegangen ist. Die Leute bestellen auf Teufel komm raus und zahlen dann nicht bzw. gehen in Insolvenz. Einen besseren Freifahrtsschein zum Schulden machen, als das Insolvenzrecht, gibt es wohl kaum. Ein Hoch auf Deutschland!!!!
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#17

11.02.2010, 13:13

tja, jedes land macht sich seine geschäftsumwelt selbst. wenn der schuldnerschutz in deutschland so hoch ist dann würd ich halt gegenüber illiquiden kunden nicht auf rechnung arbeiten, ganz einfach.

im übrigen: in andern ländern schauts nicht besser aus, in england und irland isses noch viel schwieriger zu vollstrecken weils da nichtmal meldepflicht gibt. und das einzige druckmittel das du dort hast ist der credit check - nur die die eh schon pleite sind haben auch vor schlechter bonität keine angst. und privatinso gibts da auch - ist wohl mehr oder weniger überall das gleich. drum sollte man halt einen gewissen zahlungsausfall wegen illiquider kunden mit einrechnen.

ps: haben jetzt auch aus 2003 was vollstrecken können, dem internet (und dem geschäftssinn des schuldners) sei dank - er hat nämlich sofort nach seiner entlassung aus dem knast wieder nen shop gegründet und scheint damit wohl genug zu verdienen um seine schulden zahlen zu können - so kanns auch manchmal gehen ;)
***

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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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#18

11.02.2010, 13:58

gabrielle hat geschrieben:...bzw. gehen in Insolvenz. Einen besseren Freifahrtsschein zum Schulden machen, als das Insolvenzrecht, gibt es wohl kaum. Ein Hoch auf Deutschland!!!!
Soooo schlecht ist das deutsche Insolvenzrecht nicht. Meiner Meinung nach gehört da noch das eine oder andere geregelt und verbessert, aber vom Grundsatz her ist es doch ganz ok.

Aber das hier weiter zu besprechen ist wohl zu OT.
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#19

11.02.2010, 14:34

Nun ja, also ganz so krass sehe ich das auch nicht. Es gibt auch Menschen die unverschuldet in so eine Situation geraten. Das geht heutzutage in Deutschland ganz schnell. Allerdings finde ich sollte man als Schuldner sich schon der Verantwortung stellen und alles in seiner Macht stehende tun um die Sache zu klären und sich nicht einfach aus dem Staub machen.
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#20

12.02.2010, 08:19

Naja, vielleicht gibts ja bald Leningrad-Inkasso. :aufhaeng :lol:
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