Schuldner ist unbekannt verzogen und nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Butterfly17
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 59
Registriert: 15.02.2008, 16:44
Wohnort: Bonn

#11

10.10.2008, 13:09

Allerdings könntest du diese Zustellung wohl als öffentliche Zustellung laufen lassen. Tatsächlich werden Haftbefehle dieser Art auch vermerkt und wenn die Polizei ihn mal erwischt, könnte er auch deshalb verhaftet werden.
Wer lächelt statt zu toben, ist immer der Stärkere!
Benutzeravatar
Butterfly17
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 59
Registriert: 15.02.2008, 16:44
Wohnort: Bonn

#12

10.10.2008, 13:14

Liebe Nauja, super, so werde ich es machen. Danke für die Hilfe von Dir. Und natürlich von Euch allen anderen auch... :thx :thx
Wer lächelt statt zu toben, ist immer der Stärkere!
Nauja

#13

10.10.2008, 13:15

Butterfly17 hat geschrieben:Liebe Nauja, super, so werde ich es machen. Danke für die Hilfe von Dir. Und natürlich von Euch allen anderen auch... :thx :thx
Gern geschehen :D
Benutzeravatar
Butterfly17
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 59
Registriert: 15.02.2008, 16:44
Wohnort: Bonn

#14

10.10.2008, 13:16

Liebe Susanne aus S.: wie mache ich das mit der öffentlichen Zustellung? Wohin schicke ich denn dann meinen Verhaftungsauftrag? An die Landeseinwohnermeldebehörde?? Bitte erläutere mir das genauer. Danke.
Wer lächelt statt zu toben, ist immer der Stärkere!
StineP

#15

10.10.2008, 13:21

" Öffentliche Zustellung [Bearbeiten]

Wenn ein Zustellungsadressat im In- und Ausland unbekannten Aufenthalts ist und seine Adresse nicht ermittelt werden konnte, erfolgt eine öffentliche Zustellung. Diese kann unter Umständen auch erfolgen, wenn durch kriegerische Handlungen o. ä. keine Postzustellung möglich ist.

Bei einer öffentlichen Zustellung in Zivilsachen wird das jeweils zuzustellende Schriftstück (vollständig) für einen Monat (vgl. § 188 ZPO) an einer öffentlichen Tafel an der jeweiligen Behörde ausgehängt und dabei der Name sowie weitere bekannte Informationen des Zustellungsadressaten angegeben. Bei Zustellungen in Strafsachen gilt eine Zwei-Wochen-Frist (vgl. § 40 StPO).

Da bei der öffentlichen Zustellung auch der mitunter sensible Inhalt des Schriftstückes öffentlich bekannt gemacht wird, ist diese nur in Ausnahmefällen zulässig."

http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellung


Immer ans AG

Bessere Übersicht:

http://www.landesrecht.brandenburg.de/s ... c.14082.de
Benutzeravatar
Butterfly17
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 59
Registriert: 15.02.2008, 16:44
Wohnort: Bonn

#16

10.10.2008, 16:32

Liebe Nauja,

ich habe noch eine abschließende Frage: was bewirkt man mit der zwangsweisen Abmeldung des Schuldners? Was wird dann das Meldeamt veranlassen, wenn sie von uns den Wink bekommt? Strafbefehl gegen den Schuldner???? Danke im Voraus.
Wer lächelt statt zu toben, ist immer der Stärkere!
HIMI
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1949
Registriert: 13.09.2007, 19:27
Wohnort: Frankfurt am Main

#17

10.10.2008, 16:45

die zwangsweise Abmeldung bewirkt zum einen, daß der Schuldner aus dem Wählerverzeichnis fliegt - das werden die vermutlich verschmerzen, zum anderen aber, daß er keine Lohnsteuerkarte bekommt, und das ist weitaus ärgerlicher.
Will der Schuldner eine Arbeit annehmen, muß er sich zwangsläufig anmelden.

Allerdings muß man/der Mandat die Geduld aufbringen, alle halbe Jahr oder so eine EMA zu veranlassen, das das Amt tut einem nicht den Gefallen und teilt einem mit, daß sich der Schuldner umgemeldet hat.

Die Polizei übrigens interessiert sich nicht für ihren Gläubigern entfleuchte Schuldner... Verstoß gegen das Meldegesetzt ist kein Straftatbestand sondern nur eine OWI.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Antworten