Also, Schuldner hat 2004 auf unseren Antrag hin die EV abgegeben. Hatte wirklich gar nichts - nicht mal ein Konto.
Jetzt haben wir dieses Jahr wieder die ZV eingeleitet und normalen ZV-Auftrag gestellt.
Jetzt kommt die Mitteilung zurück, dass der Schuldner in Haft ist.
Was kann ich denn in so einem Fall machen? Pfänden kann ich nichts, hab keine Kontoverbindung o.ä., weiß auch nicht wann er wieder raus kommt. Wie kann ich das denn rausfinden? Ich werd ja wohl kaum die JVA anschreiben können und nachfragen.
Lohnt sich denn die ZV überhaupt noch, wenn der sowieso schon im Knast hockt? Es geht um knapp 2.500,00 €.
Hoffe ihr könnt mit meinen Fragen was anfangen
Danke!
Schuldner ist inhafteriert - was jetzt?
- jacqueline k
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Weißt du, ob dein Schuldner in der JVA arbeitet? Du kannst dann nämlich einen PfÜb auf Pfändung des Eigengeldes stellen.
:blumen
Blumige Grüße
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- Ciara
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Wir pfänden zwischendurch auch mal das Haftgeld.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
- butterflybabe
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Pfändung ist auf jeden Fall sinnvoll.
Auch der JVA anzeigen, dass man einen Titel hat und nun wissen möchte, wann der Schuldner aus der Haft entlassen wird, hat bei mir schon funktioniert.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
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Ich weiß leider nicht ob er arbeitet. Wie gesagt, hab die Standard-Mitteilung vom GVZ: Schuldner noch in Haft. Mehr hab ich nicht.
Aber ich könnte doch mit Sicherheit das Haftgeld o.ä. einfach mal probeweise pfänden?
Jetzt tun sich allerdings noch mehr Fragen auf:
Woher weiß ich wo er sitzt? Kann ich den GV anrufen?
Als Arbeitgeber die JVA?
Welcher GV ist dafür zuständig? Der für den Bezirk der JVA richtig?
Entschuldigt, aber das ist schon wirklich ein seltsamer Fall, normalerweise hab ich nur die einfachen Sachen.
Aber ich könnte doch mit Sicherheit das Haftgeld o.ä. einfach mal probeweise pfänden?
Jetzt tun sich allerdings noch mehr Fragen auf:
Woher weiß ich wo er sitzt? Kann ich den GV anrufen?
Als Arbeitgeber die JVA?
Welcher GV ist dafür zuständig? Der für den Bezirk der JVA richtig?
Entschuldigt, aber das ist schon wirklich ein seltsamer Fall, normalerweise hab ich nur die einfachen Sachen.
Arbeitgeber ist nicht die JVA.
Ruf mal den GV an...
Auch möglich
Bei einem Inhaftierten werden mitgebrachte Gelder, aber auch in der JVA erarbeitete Gelder (§39 ff. StVollzG) nach § 52 StVollzG auf einem Eigengeldkonto des Häftlings verbucht. Der Inhaftierte darf während seines Aufenthalts davon nur max. 3/7 verbrauchen. Nach seiner Freilassung hat er einen Anspruch auf Auszahlung. Der Leiter der jeweiligen Vollzugsanstalt ist der einzige, der diese Auszahlung anordnen kann. Deshalb muss er in den Pfüb rein. Die Kontenpfändung ist wieder etwas anderes. Ps. wenn man einen netten Rechtspfleger hat, geht der Pfüb auch ohne den Namen des Leiters durch.
Ruf mal den GV an...
Auch möglich
Bei einem Inhaftierten werden mitgebrachte Gelder, aber auch in der JVA erarbeitete Gelder (§39 ff. StVollzG) nach § 52 StVollzG auf einem Eigengeldkonto des Häftlings verbucht. Der Inhaftierte darf während seines Aufenthalts davon nur max. 3/7 verbrauchen. Nach seiner Freilassung hat er einen Anspruch auf Auszahlung. Der Leiter der jeweiligen Vollzugsanstalt ist der einzige, der diese Auszahlung anordnen kann. Deshalb muss er in den Pfüb rein. Die Kontenpfändung ist wieder etwas anderes. Ps. wenn man einen netten Rechtspfleger hat, geht der Pfüb auch ohne den Namen des Leiters durch.
Liegt das was ein Häftling verdient nicht unterhalb der Pfändungsgrenze?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Pfändungsfreigrenzen gelten hier nicht, Schuldner hat ja ein Dach über dem Kopf und kriegt auch was zu essen.