Schuldner ist inhafteriert - was jetzt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mr.Black
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#11

10.10.2007, 10:38

Wieder was gelernt, wo steht das denn?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
hexchen
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#12

10.10.2007, 10:41

Weiß ich jetzt so nicht, bestimmt im Stöber, da hatte ich mal gewühlt, als ich das erste Mal Gefangenengelder gepfändet hab.
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mokey1
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#13

10.10.2007, 11:16

Aber zuerst werden da, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, von seinen Eigengeldern die Kosten der Unterbringung abgezogen.
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
MaryK1984
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#14

10.10.2007, 11:22

Hab doch noch den GVZ erreicht. Der hat gesagt, dass der Schuldner mehrmals wegen Betrug verurteilt wurde, schwerstbehindert ist und auch vor der Haft vom Geld seiner Großmutter gelebt hat.
Er sieht hier nicht ansatzweise Chancen, dass wir hier noch Geld bekommen. Außerdem glaubt er nicht, dass er im Knast arbeitet.

Tja, super Voraussetzungen!
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mokey1
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#15

10.10.2007, 11:44

Das ist wirklich nicht so berauschend. Da fällt mir jetzt auch nix zu ein.
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
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butterflybabe
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#16

10.10.2007, 12:10

Würd ich mir überlegen, die ZV einzustellen, oder in einigen Jahren nochmals zu probieren.

Nicht gutes Geld schlechtem hinterherwerfen.
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mokey1
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#17

10.10.2007, 12:14

Das auf jeden Fall, mir fiel nur keine Maßnahme ein, die sie jetzt noch machen könnt, ohne unnötige Kosten zu verursachen. . .

:zustimm niemals unnötige Kosten verursachen
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
StineP

#18

10.10.2007, 13:00

Würde das wohl auch erst mal liegen lassen. Der Mandant würde sich ärgern, wenn du da jetzt noch was macht. Lass es besser. Die Voraussetzungen sind wirklich nicht besonders gut.
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