Schuldner in Pflegeheim, Ort unbekannt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ickebins82
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#1

11.01.2018, 11:14

Hallo Ihr Lieben,

ich habe einen Titel, nach 2 Jahren wieder ZV eingeleitet. Jetzt kommt die Mitteilung, dass der Schuldner nach Schlaganfall auf nicht absehbare Zeit im Pflegeheim ist, die genaue Anschrift ist unbekannt. Auch ob er jemals wieder nach Hause kommt weiß keiner.

Was kann ich jetzt machen?

Vielen Dank schon mal im Voraus!
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Crydea
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#2

11.01.2018, 11:18

Huhu,

wie alt ist der Schuldner denn?

In einem vergleichbaren Fall war meine Schuldnerin glaub 50+. Da habe ich dem Mandanten geraten die Sache sein zu lassen, da er hier nur weiter Geld reinsteckt, welches er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nie wieder sehen wird.

Der Mandant sah dies auch ein, also Titel an Mandant geschickt und Akte abgelegt. Fertig.

Wenn die Schuldner halt einfach mal so krank sind, dass sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nie wieder arbeiten gehen können, dann brauch man auch kein Geld mehr in eine sinnlose Zwangsvollstreckung zu stecken.

LG
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SiBa
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#3

11.01.2018, 11:22

Das sehe ich ein bisschen anders. Man möchte ja nicht nur laufende Gehälter pfänden sondern auch an Vermögenswerte rankommen, Nur weil der krank ist, kann er ja Immobilien, oder Wertsachen besitzen... Wenigstens an ein Vermögensverzeichnis würde ich versuchen zu kommen...
Die Info hast du vom GVZ bekommen? Kann der vll mitteilen, ob zwischenzeitlich wieder eine VA abgegeben wurde? Das würde ich erstmal fragen, sofern noch nicht passiert.
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Ickebins82
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#4

11.01.2018, 11:24

Der Schuldner ist 67 Jahre alt. Wir haben schon öfter versucht und jetzt wollten wir es nach 2 Jahren halt nochmal wissen. Keine Erben etc., verwitwet.

Dann werde ich wohl auch den Mandanten raten, die Sache abzulegen.

Dankeschön!
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Ickebins82
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#5

11.01.2018, 11:26

2015 hatte er schon keine Immobilien etc., Hinterbliebenenrente und P-Konto.
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#6

11.01.2018, 11:28

Ickebins82 hat geschrieben:2015 hatte er schon keine Immobilien etc., Hinterbliebenenrente und P-Konto.
Laß es sein, das kostet nur das Geld Eures Mandanten.
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AliceImWunderland
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#7

11.01.2018, 11:30

Wenn der Schuldner sich dauerhaft in Pflegeheim befindet, müsste er doch auch dort gemeldet sein, oder? Dann müsste die Anschrift beim Einwohnermeldeamt zu bekommen sein. Ansonsten hilft in solchen Fällen manchmal mit den Nachbarn zu sprechen (Tel.-Nr. evtl. im Internet). Diese wissen meistens, in welchem Pflegeheim der Nachbar sich befindet.

Wenn der Schuldner im Pflegeheim ist, wird es wahrscheinlich kein derzeit pfändbares Vermögen geben, weil die Einkünfte zum großen Teil für die Pflegekosten verwendet werden.

Hat der Schuldner Kinder? In so einem Fall mache ich in Abstimmung mit Mandant alle ein paar Jahre eine EMA, um zu erfahren, ob der Schuldner noch lebt. Wenn der Schuldner nicht mehr lebt, dann mache ich mich auf die Suche nach Erben. In vielen Fällen versäumen es die Erben, bei nicht vorhandenem Vermögen oder auch bei hinterlassenen Schulden das Erbe auszuschlagen. So konnte ich schon manches Mal eine ewig-alte Forderung bei den Erben eintreiben. Klappt natürlich nicht immer und man muss von Einzelfall zu Einzelfall schauen, ob es sich lohnen könnte. Bei "Hartz-IV-in-3.-Generation" lohnt sich es sicherlich nicht, weil auch die potenziellen Erben nichts haben werden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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SiBa
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#8

11.01.2018, 11:31

Ah ok, nee dann mach weg dat Ding...
;)
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#9

11.01.2018, 11:31

Ja, ich weiß was du meinst SiBa, ich hatte mich da wohl missverständlich ausgedrückt. Sorry

Natürlich sollte man schonmal ein Vermögensverzeichnis vorliegen haben und so in etwa wissen wie "arm" der Schuldner denn auch schon vor seiner Krankheit war.

LG
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Crydea
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#10

11.01.2018, 11:33

AliceImWunderland hat geschrieben:Wenn der Schuldner sich dauerhaft in Pflegeheim befindet, müsste er doch auch dort gemeldet sein, oder? Dann müsste die Anschrift beim Einwohnermeldeamt zu bekommen sein.

Pflegeeinrichtungen, Altersheime, Gefängnisse etc. haben oftmals einen Sperrvermerk, so dass man über EMA nicht weit kommt.
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