Schuldner in Pflegeheim, Ort unbekannt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ickebins82
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#11

11.01.2018, 11:42

Der GV hat die Nachbarn gefragt, die auch nicht wissen wo und wann er wieder auftaucht.
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mücki
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#12

11.01.2018, 11:47

Wenn ich mir mal eine Anmerkung erlauben darf: Selbst im Falle einer Erstvollstreckung wäre es wohl schwierig bei jemandem, der aufgrund eines Schlaganfalls im Pflegeheim ist, an irgendwelche Informationen über Vermögenswerte zu kommen, ganz zu schweigen davon, vorhandene Vermögenswerte einziehen zu können.

Zum einen ist ja davon auszugehen, dass der Schuldner durch den Schlaganfall ziemlich schwere Schädigungen davon getragen hat, denn sonst müsste er ja nicht ins Pflegeheim. Es kann z.B. auch möglich sein, dass sich der Schlaganfall ziemlich gravierend auf das Erinnerungsvermögen auswirkt (von der Sprach- und Konzentrationsfähigkeit mal ganz abgesehen). Da könnte man es dann allerdings, so man denn Lust und Laune hat, auf einen Versuch ankommen lassen.

Wenn allerdings tatsächlich Vermögenswerte vorhanden sein sollten, dann hat da mit Sicherheit das Pflegeheim schon die Hand drauf, da ja für den Pflegeaufwand zunächst mal das eigene Vermögen verbraucht werden muss, bevor bei Bedürftigkeit der Staat einspringt und da ein Platz in einem Pflegeheim verdammt teuer ist (der Eigenanteil liegt - soweit ich das bisher mitbekommen habe über 1.000 € - zum Teil (weit) mehr (Berlin z.B. ca. 1.600 €) und da ist nur der Platz, die Betreuung (also die Pflege) und die Verpflegung dabei, kein Taschengeld oder sonst dergleichen), muss man schon eine sehr gute Rente erhalten, um nicht auf sein Vermögen zurückgreifen zu müssen. Man könnte also max. ins Schonvermögen vollstrecken, wenn es denn welches gibt.

Zum Thema Ummeldung:

"Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 32 Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen

(1) Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen wird oder dort einzieht, muss sich nicht anmelden, solange er für eine Wohnung im Inland gemeldet ist. Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, hat sich, sobald sein Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet, innerhalb von zwei Wochen anzumelden. ...."

Also müsste man sich (theoretisch) niemals ummelden, hat dann allerdings zusätzlich zu den Heimkosten noch die Miete an der Backe ....
Zuletzt geändert von mücki am 11.01.2018, 12:23, insgesamt 4-mal geändert.
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AliceImWunderland
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#13

11.01.2018, 12:01

Crydea hat geschrieben:
AliceImWunderland hat geschrieben:Wenn der Schuldner sich dauerhaft in Pflegeheim befindet, müsste er doch auch dort gemeldet sein, oder? Dann müsste die Anschrift beim Einwohnermeldeamt zu bekommen sein.

Pflegeeinrichtungen, Altersheime, Gefängnisse etc. haben oftmals einen Sperrvermerk, so dass man über EMA nicht weit kommt.
Den Sperrvermerk kann man umgehen, indem bei bei der EMA-Anfrage eine Kopie des Titels beifügt und versichert, dass die Auskunft zum Zwecke der Forderungsbeitreibung benötigt wird. Für diese Fälle gilt der Sperrvermerk nämlich nicht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#14

11.01.2018, 12:06

AliceImWunderland hat geschrieben: Den Sperrvermerk kann man umgehen, indem bei bei der EMA-Anfrage eine Kopie des Titels beifügt und versichert, dass die Auskunft zum Zwecke der Forderungsbeitreibung benötigt wird. Für diese Fälle gilt der Sperrvermerk nämlich nicht.
So machen wir das bei EMA-Anfragen fast immer. Viele Bürger haben aufgrund ihres Jobs einen Sperrvermerk in der Meldedatei (Mitarbeiter des Jugendamtes, Psychiatrieeinrichtungen, Inkassobranchen etc.), aber auch nach schwierigen Scheidungen (vorwiegend Frauen mit MIgrationshintergrund aus Schutz vor der Familie) oder nach Haftentlassung.
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#15

11.01.2018, 12:20

Macht ihr die Anfragen dann online (Riser etc) oder per Post an die jeweilige Behörde? Ich mache die meisten über Ra-Micro und da geht viel dann über Riser. Falls man da irgendwo einen Scan des Titel anhängen kann, so wäre mir das bisher entgangen :oops:
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#16

11.01.2018, 13:06

Wir machen die Anfragen per Post - wie im Mittelalter. ;)
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