Schuldner hat viele Schuldner - Pfändungsmöglichkeiten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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MeliM88
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#1

31.01.2017, 16:49

Hallo Zusammen,
mein Schuldner ist selbstständig und hat selbst Außenstände gem. Vermögensauskunft in Höhe von insgesamt ca. 50.000,00 € bei ca. 50 verschiedenen Personen.

Es geht um offene Rechnungen von ein paar Hundert bis hin zu mehreren Tausend Euro.

Meine Frage nun: Kann ich die Schuldner vom Schuldner als Drittschuldner behandeln und durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die offenen Rechnungen einfordern?

Ich weiß ich stelle schon immer so Fragen :mrgreen:
Schreibblitz
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#2

31.01.2017, 17:00

Ich sage ja, da diese ja deinem Schuldner auch Geld schulden. Ich würde den Pfüb gleich in Verbindung mit einem vorläufigen Zahlungsverbot an die jeweiligen Drittschuldner schicken.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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#3

01.02.2017, 08:19

Das ist schwierig bei 50 verschiedenen Personen. Bei Kleinbeträgen würde ich nichts machen. Du müsstest die Forderungen mal durchgehen und schauen, wo was rausspringen könnte. Vorab ist das bei der ZV ja immer schwierig zu entscheiden ...
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#4

01.02.2017, 08:23

Ich würde auch nur die mit hohen Außenständen nehmen. Dass mit den 50 Personen hab ich gar nicht so registriert :oops:
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#5

01.02.2017, 08:57

Man muss ja jedes mal die PfÜB rechnen und die GVZ-Kosten und und und und ... das würde glaube ich die Forderung sprengen :pfeif :pfeif
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