Schuldner hat einen Betreuer - Was tun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Spiderman
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#1

14.03.2018, 15:04

Hallo Zusammen,

ich hab nachdem ich den ZV-Auftrag zum GV gesandt habe, den Abdruck der VAK erhalten.

In der VAK steht, dass der Schuldner einen Betreuer hat. Muss ich jetzt den Betreuer anschreiben und diesen zur Begleichung der Forderung auffordern?

Der Schuldner geht auch einer geregelten Tätigkeit nach. Kann ich nicht einfach den Lohn pfänden?

LG und danke. :)
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
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Anahid
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#2

14.03.2018, 15:19

Selbstverständlich kannst Du den Lohn pfänden. Ich würde aber dafür sorgen, dass der PfÜB nicht an den Schuldner, sondern den Betreuer zugestellt wird.
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#3

14.03.2018, 15:23

okay, danke für den Tipp. Gibt es einen Grund weshalb ich den PfÜB eher an den Betreuer zustellen lassen soll?
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#4

14.03.2018, 15:30

Weil er der gesetzliche Vertreter des Schuldners ist. Du kannst auch keinen PfÜB an ein Kind zustellen lassen.
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AliceImWunderland
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#5

15.03.2018, 08:59

In Prinzip ist es so, wie Anahid sagt. Mir ist es aber leider schon passiert, dass der Betreuer sich dann gemeldet hat und mitgeteilt hat, dass er nicht für sämtliche Lebensbelange des Schuldners als Betreuer bestellt wurde, sondern nur für einen bestimmten Bereich (z.B. medizinisch und hauswirtschaftlich). Er half dem Schuldner bei den Arztgängen und hatte ein Auge darauf, dass dieser in seiner Wohnung nicht verwahrlost. Er hatte mir dann auch eine entsprechende Bestallungsurkunde in Kopie übersandt. Aus dieser ergibt sich, für welche Bereiche die Betreuung angeordnet wurde.

Aber selbst wenn es so sein sollte, dass der Betreuer nicht für finanzielle und rechtsgeschäftliche Belange des Schuldners bestellt wurde, schadet es nicht, wenn der Betreuer vom Pfüb weiß. Dann kann er im optimalen Fall entsprechend auf den Schuldner einwirken und dazu beitragen, dass die Forderung getilgt wird.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
CRX

#6

13.04.2018, 20:50

Die Geschäftsfähigkeit des Betreuten wird durch die Betreuung nicht berührt, also könnte man meiner Ansicht nach an den Schuldner zustellen. Die einzige Ausnahme wären, wenn der Betreute einen Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 BGB hätte. Das steht dann in der Bestallungsurkunde.
Umgekehrt könnte man ein Problem haben, wenn man an den Betreuer zustellt und dieser nicht den entsprechenden Aufgabenkreis hat.
Meist findet die Post aber den Weg zum Betreuer, auch wenn man an den Betreuten zugestellt hat :)
mrsgoalkeeper
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#7

13.04.2018, 21:39

CRX hat geschrieben:Umgekehrt könnte man ein Problem haben, wenn man an den Betreuer zustellt und dieser nicht den entsprechenden Aufgabenkreis hat.
Meist findet die Post aber den Weg zum Betreuer, auch wenn man an den Betreuten zugestellt hat :)
Da die Zustellung des Pfübs an den Schuldner nicht notwendig für die Wirksamkeit der Pfändung ist, sehe ich da kein Problem.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
CRX

#8

13.04.2018, 21:56

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
CRX hat geschrieben:Umgekehrt könnte man ein Problem haben, wenn man an den Betreuer zustellt und dieser nicht den entsprechenden Aufgabenkreis hat.
Meist findet die Post aber den Weg zum Betreuer, auch wenn man an den Betreuten zugestellt hat :)
Da die Zustellung des Pfübs an den Schuldner nicht notwendig für die Wirksamkeit der Pfändung ist, sehe ich da kein Problem.
Grundsätzlich ja aber das Inhibitorium greift erst ab Zustellung an den Schuldner. Und die Rechtsbehelfsfrist läuft ja auch erst ab ZU.
Geiselmann
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#9

14.04.2018, 06:57

Der Schuldner kann gegen des PfüB nur Erinnerung gem. § 766 ZPO einlegen.
Diese ist fristlos möglich.

S. Geiselmann
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