Schuldner hat doch Konto bei der Bank

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Svala
Forenfachkraft
Beiträge: 220
Registriert: 05.03.2009, 09:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#11

22.02.2017, 15:29

Hallo katuscha,

ich habe jetzt einen ganz ähnlichen Fall.

Ich habe heute die Bank noch einmal unter Angabe der Kontonummer angeschrieben und um Überprüfung gebeten.
Ich sehe hier die Haftung ganz klar bei der Bank.
Hat hierzu vielleicht jemand Rechtsprechung, die das untermauert?
Diese Fälle scheinen bei einer bestimmten Bank nämlich recht häufig vorzukommen, ich habe gerade heute mit einer Kollegin hierüber gesprochen.
Abhängig von der Antwort der Bank benötige ich jetzt aber Input, das meine Meinung untermauert.

Hast Du schon etwas aktuelles gehört, katuscha? :wink1
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#12

23.02.2017, 08:29

Sie haben mir nur mitgeteilt, dass das Konto besteht, ein Pfändungsschutzkonto ist und vor mir noch andere Pfändungen sind. Da die Aktenzeichen der Pfändungen alle älteren Datums sind, haben sie mich dann auch wohl richtig im Rang eingeordnet bzw. haben sie dazu geschrieben, dass sie mich rangwahrend berücksichtigt haben.
Svala
Forenfachkraft
Beiträge: 220
Registriert: 05.03.2009, 09:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#13

28.02.2017, 15:45

Also ich habe jetzt definitiv das Problem, dass die Bank fehlerhaft zunächst im Oktober keine Geschäftsverbindung zu dem Schuldner feststellen konnte.
Auf mein Schreiben vom 20.02. hin, die Sachlage noch einmal zu überprüfen, kommt nun eine "normale" Drittschuldnerauskunft mit Datum 22.02.2017. Jetzt wurde plötzlich doch eine Bankverbindung des Schuldners ermittelt (diese besteht lt. Drittauskunft seit 2015 unverändert!).
Ich habe nunmehr die Bank zunächst aufgefodert, mir Auskunft über die Guthabensstände der Zwischenzeit (Oktober bis 22.02.17) zu erteilen, da ich meine Pfändung weit Oktober als gültig ansehe.
Mal gespannt, wasjetzt hier kommt...

Hatte vielleicht schon einmal jemand einen ähnlichen Fall?
:pfeif
Antworten