Hallo zusammen,
ich habe ein Vermögensverzeichnis erhalten in welchem der Schuldner angibt, einen BWM 7er zu fahren, welchen er aber für einen Kredit in Höhe von 20.000,00 € an seine Schwester, welche in Bosnien lebt, verpfändet hat. Kann ich hier irgendwas machen???? Kann doch nicht sein, dass der mit so nem Auto rumfährt, aber angeblich nichts hat! Es liegt auch kein Nachweis dem Vermögensverzeichnis bei, dass das Auto der Schwester verpfändet wurde. Ich verstehe auch ehrlich gesagt gar nicht, wie das funktioniert? Wie kann er das seiner Schwester verpfänden?
Danke schonmal ...
Schuldner EV abgegeben, BMW pfändbar?
Der BMW wurde zur Sicherheit der Schwester verpfändet, damit diese eine Sicherheit für den erteilten Kredit hat.
Wenn er den BMW kurz vor Abgabe der EV verpfändet hat, könnte man vielleicht davon ausgehen, dass er Vermögen verschleiert, damit nichts zu pfänden ist. Das müsstest Du ihm allerdings nachweisen.
- mücki
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Irgenwie meine ich, dass du den Gerichtsvollzieher trotzdem mit der Pfändung beauftragen kannst. Den Nachweis, dass das Auto verpfändet ist hat m.E. der Schuldner bzw. der Sicherungsnehmer zu erbringen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
- mücki
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Ich glaube, das reicht nicht aus, bin mir da aber nicht zu 100 % sicher.
Wir hatten nämlich mal die Konstellation, dass unser Schuldner in der e.V. angeben hat, dass das Auto einer Firma XY gehört. Ich habe den GVZ trtozdem zur Pfändung hingeschickt und der hat vom Schuldner ein entsprechendes Dokument verlangt. Ich denke eine Sicherungsübereignung müsste ähnlich funktionieren. Hier muss es einen Nachweis geben, sonst kann ja jeder kommen und behaupten dass etwas sicherungsübereignet ist.
Wir hatten nämlich mal die Konstellation, dass unser Schuldner in der e.V. angeben hat, dass das Auto einer Firma XY gehört. Ich habe den GVZ trtozdem zur Pfändung hingeschickt und der hat vom Schuldner ein entsprechendes Dokument verlangt. Ich denke eine Sicherungsübereignung müsste ähnlich funktionieren. Hier muss es einen Nachweis geben, sonst kann ja jeder kommen und behaupten dass etwas sicherungsübereignet ist.
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Soweit ist weiß, prüft der GV bei der Pfändung die Eigentumsverhältnisse nicht. Wenn der GV also das Auto pfändet, muss der Schuldner spätestens dann den Vertrag mit der Schwester vorlegen, damit das Auto nicht versteigert wird. Problematisch wird es, wenn der Vertrag mündlich geschlossen wurde.
- mücki
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Da hast du wahr ....
Ein mündlicher Vertrag dürfte immer problematisch sein, egal ob mit Schwester oder sonst wem. Aber auf jeden Fall wäre der Schuldner bzw. die Schwester nachweispflichtig. Ich würde es auf jeden Fall versuchen.
Ein mündlicher Vertrag dürfte immer problematisch sein, egal ob mit Schwester oder sonst wem. Aber auf jeden Fall wäre der Schuldner bzw. die Schwester nachweispflichtig. Ich würde es auf jeden Fall versuchen.
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