Schuldner EV abgegeben, BMW pfändbar?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Goldlöckchen

#11

12.07.2011, 12:37

Das Problem wird sein, dass man ja die abgegebene EV anzweifelt, wenn man das Auto pfänden lassen möchte. Und da möchte der GV vielleicht einen Nachweis, weshalb man das VZ anzweifelt.
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mücki
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#12

12.07.2011, 13:34

Naja, das macht man in unserem Job doch eigentlich immer :mrgreen:

Ich habe den Gerichtsvollzieher einfach mit dem Auftrag losgeschickt, das Fahrzeug sowieso zu pfänden und darauf verwiesen, dass im Falle des Fremdeigentums Belege abzufordern und vorzulegen sind. Das hat eigentlich immer funktioniert. Nachweise oder eine Begründung für unseren Auftrag mussten wir nie vorlegen. Der GV weiß im Zweifelsfall sowieso, dass die einfache Behauptung, das gehört aber nicht mir, nicht ausreicht.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Goldlöckchen

#13

12.07.2011, 13:46

Es ist ja keine einfache Behauptung, sondern eine eidesstattliche Versicherung. Das ist schon ein Unterschied. Zumindest für den, der sich nicht strafbar machen will.
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mücki
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#14

12.07.2011, 13:56

Praktisch nehmen die e.V. aber kaum noch Schuldner ernst. Ich lebe in der ZV nur nach dem Grundsatz, das musst du mir erstmal beweisen und eine mündliche Äußerung ist nunmal kein Beweis. Möglicherweise hat er seiner Schwester den Wagen tatsächlich als Sicherheit zur Verfügung gestellt. Aber das könnte man im Zweifelsfall auch anfechten. Wenn weder der Schuldner noch der Sicherungsnehmer eine schriftliche Sicherungsübereignung vorweisen kann, ihr Pech! Schließlich haben beide genug Zeit. Wenigstens hat dann aber der Gläubiger sein Geld. Ich würde auf jeden Fall versuchen, das Fahrzeug zu pfänden und dann zu verwerten.

Wahrscheinlich merkt man mir an, dass wir meist nur Gläubigerinteressen vertreten und da habe ich einfach die Erfahrung gemacht, dass Mitleid in den wenigstens Fällen angebracht ist, ebenso das Vertrauen, dass im Rahmen der e.V. schon die Wahrheit gesagt wird.
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Goldlöckchen

#15

12.07.2011, 13:59

Nur das Gegenteil beweisen, ist meist schwierig.

Ich habs da relativ leicht. Sehe ich, dass im VZ bei "haben Sie Waren unter Eigentumsvorbehalt kauft" das "nein" angekreuzt ist, hab ich ihn schon mit ner falschen EV. Denn unsere Ware steht solange unter EV, bis sie vollständig bezahlt wurde.

Wenn es sich von der Forderung her lohnt, würde ich auch pfänden. Oder mal mit dem GV telefonieren.
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#16

12.07.2011, 14:03

Ist auch 'ne Maßnahme. Man könnte den GV auch erstmal mit 'ner simplen Nachermittlung beauftragen und dann noch den Satz einbasteln, ... für den Fall, dass die Sicherungsübereignung nicht durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden kann, beauftragen wir Sie bereits jetzt mit der Sicherstellung des Fahrzeugs .... (üblicher Sermon :D )
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Andre Boine

#17

12.07.2011, 15:29

Es ist völlig wurscht, ob der Bruder den BMW der Schwester in Bosnien verpfändet hat. Alles, was sich im GEWAHRSAM des Schuldners befindet ist pfändbar, selbst fremdes Eigentum! Der GV hat bei einem Pfändungsauftrag Eigentumsverhältnisse nicht zu prüfen!

Dem Eigentümer oder jemand Drittem, der daran Rechte gelten machen will, steht es sodann frei, diese nach ZPO wiederzuholen, dazu muss der Dritte aber handeln (Klage, Erinnerung).

Also, den GV mit der Pfändung des BMW beauftragen und sämtlicher im Gewahrsam des Schuldners befindlicher Sachen beauftragen und fertig.
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#18

12.07.2011, 15:49

Rapunzel hat geschrieben:Nur das Gegenteil beweisen, ist meist schwierig.

Ich habs da relativ leicht. Sehe ich, dass im VZ bei "haben Sie Waren unter Eigentumsvorbehalt kauft" das "nein" angekreuzt ist, hab ich ihn schon mit ner falschen EV. Denn unsere Ware steht solange unter EV, bis sie vollständig bezahlt wurde.

Wenn es sich von der Forderung her lohnt, würde ich auch pfänden. Oder mal mit dem GV telefonieren.

Machst Du dann eine Strafanzeige gegen den Schuldner oder läßt du die Ware vom GVZ zurückholen?
Das lohnt sich bei uns nicht immer, weil die Ware benutzt wurde (z.B. bei Werkzeug) und somit nicht mehr vom Mdt. verkauft werden kann.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Goldlöckchen

#19

12.07.2011, 16:08

Es kommt auf die Höhe der Forderung an, ob ich eine Strafanzeige mache.

Maschinen etc. lass´ ich über den GV pfänden.
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mücki
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#20

13.07.2011, 10:05

Andre Boine hat geschrieben:Es ist völlig wurscht, ob der Bruder den BMW der Schwester in Bosnien verpfändet hat. Alles, was sich im GEWAHRSAM des Schuldners befindet ist pfändbar, selbst fremdes Eigentum! Der GV hat bei einem Pfändungsauftrag Eigentumsverhältnisse nicht zu prüfen!

Dem Eigentümer oder jemand Drittem, der daran Rechte gelten machen will, steht es sodann frei, diese nach ZPO wiederzuholen, dazu muss der Dritte aber handeln (Klage, Erinnerung).

Also, den GV mit der Pfändung des BMW beauftragen und sämtlicher im Gewahrsam des Schuldners befindlicher Sachen beauftragen und fertig.
:zustimm

Die "vorsichtigere Variante" ist allerdings dann zu empfehlen, wenn man schon Kenntnis von evt. Einschränkungen hat, um den Mandanten vor den teilweise erheblichen Kosten für eine Sachpfändung zu bewahren. Denn wenn das Fahrzeug gepfändet wird, muss es auch irgendwo gelagert werden bis die entsprechenden Fristen abgelaufen sind und das kostet Geld und tw. nicht wenig. Wenn dann Rechte geltend gemacht werden und der gepfändete Gegenstand wieder zurückgegeben werden muss, ist das extrem ärgerlich.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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