Schuldenbereinigungsplan ist angenommen!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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teufelchen901
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#1

16.03.2009, 15:40

Hallo Allezusammen,

ich habe eine Frage und zwar habe ich hier einen Beschluss (aus dem Jahre 2006) in einer Verbraucherinsolvenzangelgenheit und darin steht, dass der Schuldenbereinigungsplan mit Datum vom ... angenommen ist.
Dieser Schuldenbereinigungsplan hat die Wirkung eines Vergleichs im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr 1 ZPO.

Jetzt sind dort nie irgendwelche Zahlungen eingegangen, was muss ich denn damit machen?

Kann ich daraus vollstrecken oder schreibe ich den Verfahrensbevollmächtigten an, wegen evtl. Zahlungen. Ich weiss absolut nicht was ich hier machen soll.

Für ein paar Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Lieben Gruß Nicole
UschiR

#2

16.03.2009, 16:21

Das hört sich bei dir nach einem so genannten "flexiblen Nullplan" an. Dies bedeutet, dass der Schuldner verpflichtet ist, sobald er über die Pfändungsfreigrenze drüber kommt, den pfändbaren Anteil seines Einkommens an den Treuhänder zu überweisen und dieser verteilt dann entsprechend der ausgewiesenen Quoten an die Gläubiger.

Wenn bei euch noch keine Zahlung eingegangen ist, würde dies bedeuten, dass bisher noch kein pfändbares Einkommen erzielt wurde.

Ich würde allerdings hier mal den Treuhänder anschreiben und nachfragen, ob ein pfändbares Einkommen erzielt wird.
teufelchen901
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#3

16.03.2009, 16:52

Hallo UschiR,

vielen lieben Dank für Deine Antwort.

Ich wünsche Dir einen schönen Feierabend.

Lieben Gruß Nicole
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