Schreibweise des Schuldners fehlerhaft im Titel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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bluesky
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#1

30.07.2007, 21:17

Hallo, folgendes Problem:

Wir haben vom Mandanten einen Schuldnernamen mitgeteilt bekommen. Sagen wir mal, der Schuldner hieße laut Gläubiger Fritze. Daraufhin erfolgten Mahnungsschreiben und Mahnbescheid. Vollstreckungsbescheid wurde auch erlassen.

Als nun GV beauftragt wurde, schrieb der zurück, der Schuldner hieße Tritze.

Fritze hat der Gläubiger damit nur handschriftlich und falsch auf einem Auftrag entziffert.

Jetzt will der GV nicht vollstrecken.

GV will, dass wir Titel ändern lassen.

Wir haben so einen Antrag beim zuständigen Mahngericht gestellt.

Jetzt meldet sich erstmalig ein RA für den Schuldner mit dem Antrag, den Umschreibungsantrag zurückzuweisen, weil keine Zustellung an den Schuldner erfolgt sei. Der Briefträger hätte den Mahnbescheid nur in den Briefkasten eingelegt. Der Schuldner habe den Brief nicht geöffnet und zurückgegeben (kam bei uns nie an).

Ich halte die Einwendungen des RA für unsinnig.

Trotzdem frage ich mich, ob der Umschreibungsantrag Erfolg haben wird. Das Schreiben des gegnerischen RA haben wir derzeit zur Stellungnahme.

Weiß jemand, wo das mit der Umschreibung geregelt ist? Danke vielmals für Infos.
GV Alt
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#2

31.07.2007, 02:09

Der GV hat erst einmal Recht. Die ZV findet gegen denjenigen statt, der namentlich im Titel bezeichnet ist (§ 750 ZPO). Der Schuldner ist namentlich nicht richtig bezeichnet.

Da es auch noch Einwände durch einen Schu.-Vertreter gibt, würde ich zur Beschleunigung (und um Zeit + Geld zu sparen) einen neuen MB / VB unter dem richtigen Namen des Schuldners beantragen.
Gina

#3

31.07.2007, 05:50

Wegen der Änderung stimme ich zu .

Wegen der fehlerhaften Zustellung des Mahnbescheides durch Einlegung in den Briefkasten und Rückgabe würde ich jedoch weiter recherchieren. Der Mahnbescheid ist ja offensichtlich den Zugriffsbereich des Schuldners geraten - nicht lesen und zurückgeben ist kein Grund für die Behauptung, die Zustellung sei fehlerhaft. Ich würde mal beim Gericht nachfragen, wie die Zustellungsurkunde aussieht.
Bärchen

#4

31.07.2007, 07:55

Warum wird nicht einfach eine Titelberichtigung gemacht? Du brauchst dafür eine Bestätigung vom Einwohnermeldeamt, dass es den Schuldner "Fritze" nicht gibt, sondern unter der gleichen Anschrift nur "Tritze" oder wie auch immer. Dabei muss auch bestätigt werden, dass der Vorname stimmt. Wenn du noch ein Geburtsdatum hast oder eine frühere Anschrift, geht das alles noch viel schneller.

Mit der Bescheinigung und einem entsprechenden SS an das Mahngericht kannst du dann die Titelberichtigung beantragen.
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blackcat
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#5

31.07.2007, 08:14

Ich hatte ein ähnliches Problem. Habe auch eine erweiterte Meldeauskunft eingeholt und damit die Umschreibung des Titels beantragt.
Hat ohne weiteres funktioniert.
Die Zustellung meines MBs und VBs waren ja auch fehlerhaft, ist aber vom Gericht anerkannt worden.
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Petra Hetterich
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#6

31.07.2007, 13:05

Ich würde auch versuchen, eine Umschreibung mit Hilfe einer Einwohnermeldeauskunft zu erwirken. Damit kannst du ja nachweisen, dass dort nie jemand namens Tritze wohnhaft war sondern immer nur ein Fritze. Das dürfte eigentlich kein Problem sein und vor allem würde es nicht noch neue Kosten verursachen wie ein neuer MB.
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bluesky
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#7

31.07.2007, 14:28

Danke, ich werde es so versuchen und berichten, wie es ausginG!
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