Hallo..
Ich habe schon wieder ne Frage bezüglich PKH für die ZV-
Und zwar:
Hatte ich eine Uralt-Akte von ner Kollegin übernommen. Diese hatte in der Vergangenheit immer für die ZV-Maßnahmen über PKH abgerechnet.
Ich hatte jetzt ein VZV gemacht und hierfür keine PKH beantragt (ich weiß, ich bin dusselig.. ich habs übersehen). Zu einem PÜ ist es nicht mehr gekommen..
Gibts die Möglichkeit nachträglich für dieses VZV PKH zu beantragen?
Ich weiß, eigentlich wäre der SChuldner ja auch Kostenschuldner, aber es geht hier um nen Unterhaltstitel und er zahlt monatlich Raten an die Mandantin.. da komm ich auch nicht dran...
Hilfe... kann mir mal jemand nen Tipp geben...
Danke Titi
PS:Die PKH erstreckte sich immer nur auf die eine jeweilige Vollstreckungshandlund und nicht auf das Gesamte (sonst wäre es ja leicht, abzurechnen...)
Schon wieder PKH für ZV...
- LuzZi
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Ich denke nicht, dass hier rückwirkend PKH beantragt werden kann, kannst du ja im Zivilprozess auch nicht. PKH gilt immer ab Antragstellung, nie rückwirkend.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Liesel
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Kann ich LuzZi nur zustimmen. Im Übrigen wäre es wohl auch schwierig, für ein VZV PKH zu bekommen und noch schwieriger, eine Beiordnung zu erhalten.
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Gute Morgen,
ich hab auch schon einige Male PKH für die ZV zu bekommen. Die gibt es immer nur für Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten aber nicht für die Anwaltskosten.
ich hab auch schon einige Male PKH für die ZV zu bekommen. Die gibt es immer nur für Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten aber nicht für die Anwaltskosten.
LG Moli
- LuzZi
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Das ist klar Moli, darum gehts aber nicht hier. Hier gehts darum, ob rückwirken PKH gewährt wird und das wird es definitiv nicht.
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