Rückübertragungsansprüche f. vorrangige Grundpandr. pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Myszka
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#1

03.01.2012, 09:41

Guten Morgen,
ich brauche eure Hilfe.
Ich soll die Rückübertragungsansprüche für die vorrangigen Grundpfandrechte pfänden.
Leider kenne ich den Drittschuldner nicht. Wir haben auch nur einen Teil des Grundbuchauszuges.
Zwangssicherungshyp. haben wir schon eintragen lassen.
Muss ich mir jetzt einen kompletten Auszug holen oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Viele Grüße und frohes neues Jahr
Jupp03/11

#2

03.01.2012, 10:24

Aus Kostengründen sollte ein vollständiger GB-Auszug angefordert werden. Alle anderen Verfahren zur Erlangung der Namen der Drittschuldner dürften unstreitig kostenintensiver sein.
Stelle mir allerdings die Frage, wie man ohne Vorlage eines vollständigen GB-Auszuges überhaupt die Eintragung einer Zwangshypothek beantragen kann ...
Myszka
Forenfachkraft
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#3

03.01.2012, 10:45

Oh mann, da hast du mich auf was gebracht. Hab den GB-Auszug gefunden :D :thx
Was mich jetzt nur verwundert. Dort ist eine Grundschuld eingetragen für seinen Vater oder Onkel, auf jeden Fall einer aus der Familie. Und genauso eine Hypothek.
D.h. das er gar kein Kredit von der Bank erhalten hat, oder?
Hmmm, ist dass der Drittschulder der Vater? Und wie kriege ich jetzt raus wo er wohnt?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen. Hab noch nie so was gemacht :(
Jupp03/11

#4

03.01.2012, 10:52

Hat der Schuldner die Vermögensversicherung abgegeben und was wurde ggf. dort zu den Rechten gesagt?

Im übrigen würde ich beim zuständigen Grundbuchamt die Eintragungsbewilligungen in Kopie anfordern. Als dinglicher Gläubiger bzw. Vertreter ist das kein Problem.
Die Bewilligungsurkunden (Daten) ergeben sich aus dem Eintragungstext. Bewilligung vom ....... eingetragen am ...
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