Richtiges Rechtsmittel gegen VZV/Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mrsgoalkeeper
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#1

14.12.2008, 10:50

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe hier einen sehr speziellen Fall:

A hat gegen B einen Kfb über 3.000,00 €.

B hat in einem anderen Verfahren Ansprüche in Höhe von ca. 10.000,00 € gegen A geltend gemacht. Eine Aufrechnung aus dem Kfb konnte lt. Cheffe nicht erklärt werden.

B hat das Verfahren (10.000,00 €) in II. Instanz gewonnen.

Wir haben daraufhin für den A einen Pfüb gemacht mit welchem wir den Zahlungsanspruch von B gegen A (als Drittschuldner) aus dem Urteil gepfändet haben.

A hat die Differenz von 7.000,00 € gezahlt.

B hatte allerdings (irgendwann in grauer Vorzeit) gegenüber dem Kfb die Aufrechnung erklärt (allerdings mit nicht titulierten Ansprüchen, welche dem Grunde und der Höhe nach völlig streitig sind).
Jetzt vollstreckt B aus dem Urteil wegen des Restbetrages von 3.000,00 € gegen A (zunächst VZV, ich denke der Pfüb wird folgen [Konto]).

Was würdet Ihr gegen die Vollstreckung von B machen? Ich tendieren zur Vollstreckungsabwehrklage nach 767 ZPO. Die Forderung von B müsste doch durch die Pfändung (sofern B diese nicht seinerseits angreift) erloschen sein.

:titanic
StineP

#2

14.12.2008, 12:15

Oha... keine leichte Kost für Sonntag!!

Versteh ich das richtig:

Durch Zahlung der 7000 € wurde ja Seitens A konkludent die Aufrechnung erklärt.
A hat gegen B einen Kfb über 3.000,00 €.
Ok - dann Eure Pfändung doch über den Kfb und nicht das Urteil
aus dem Urteil gepfändet haben.
..

B hat das Verfahren (10.000,00 €) in II. Instanz gewonnen.
Also besteht unstreitig für B ein Anspruch in Höhe von 10.000 €... klar.

A hat die Differenz von 7.000,00 € gezahlt.
Aber WIESO??

Wenn eine Aufrechnung eben nicht erfolgen konnte, dann sind das zwei separate Ansprüche.

Ich hoffe, du kannst mir gleich folgen:

Ihr pfändet für A bei B 3000 €. A zahlt 7000 €. Das heißt, er hat 4000 € "Wertverlust".


Gegen B wird wegen 3000 € gepfändet. Er erhält die 7000 € von A. Macht eine "Werterhöhung" auf 4000 €.


So, und wo bleibt dein Rest?

A hat einen Anspruch aus Kfb über 3000 € gegenüber B und muss aus Urteil an B 10.000 € zahlen.
Heißt also, laut Titel müsste er nach den wirren ZV-Maßnahmen mit 7000 € weniger nach Hause gehen. Eigentlich ne Milchmädchenrechnung.

Siehst du das? Er hat also im Moment lediglich 4000 € erbracht - 7000 € hätte er aber insgesamt (mit vermeintlicher Aufrechnung) an B zahlen MÜSSEN!
B hatte allerdings (irgendwann in grauer Vorzeit) gegenüber dem Kfb die Aufrechnung erklärt (allerdings mit nicht titulierten Ansprüchen, welche dem Grunde und der Höhe nach völlig streitig sind).
Völlig irrelevant meiner Meinung nach.

Jetzt vollstreckt B aus dem Urteil wegen des Restbetrages von 3.000,00 € gegen A (zunächst VZV, ich denke der Pfüb wird folgen [Konto]).
Zu Recht!
mrsgoalkeeper
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#3

14.12.2008, 13:47

StineP du verwirrst mich...

A hätte 10.000 an B zahlen müssen, B 3.000 an A. Wir haben den Auszahlungsanspruch aus dem Urteil in Höhe von 3.000 gepfändet. 10.000 - 3.000 = 7.000 die A aus dem Urteil dann noch zu zahlen hatte und gezahlt hat. Es fehlen B also 3.000 die er u.M. nach auch nicht mehr bekommt, weil gepfändet. Wo hast du die 4.000 her?

Warum vollstreckt B zu recht, m.M. nach ist die Forderung durch die Pfändung von uns erledigt.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
StineP

#4

14.12.2008, 17:48

Ok... noch mal... hoffentlich besser verständlich ;)

Anspruch 1: A -->B 10.000 €
Anspruch 2: B -->A 3.000 €

soweit klar. Bloß jetzt vermischst du beide Ansprüche - aber das ist nicht richtig - versuche es ohne Aufrechnung mit reinzubringen.. wie oben gesagt: 2 separate Zahlungsansprüche, die du auch so behandeln solltest.

A pfändet die ihm zustehenden 3000 € ei B. Somit fällt Anspruch 2 weg!! A ist befriedigt durch die Pfändung.

Heißt also: übrig bleibt Anspruch 1: A muss nach wie vor 10.000 € an B zahlen.

Er zahlt aber keine 10.000, sondern lediglich 7.000 €.

Anspruch 1 vermindert sich somit auf 3.000 €, die B nun auch noch gezahlt fordert!


Jetzt??
mrsgoalkeeper
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#5

14.12.2008, 19:19

Ich glaub ich steh total auf der Leitung..... die 3.000 von B sind doch auch "erledigt", weil A den Auszahlungsanspruch gegen sich selbst als DS gepfändet und quasi als DS an sich als Gläubiger gezahlt hat.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
StineP

#6

14.12.2008, 19:32

die 3.000 von B sind doch auch "erledigt",
Nein.

Don´t mix it!!

10.000 müssen von A gezahlt werden und 3.000 von B. Da die Zahlungen in entgegengesetzte Richtungen erfolgen, fließen rein rechnerisch - wie du ja auch erkannt hast, dann nur 7.000 €. (Differenz)

Aber das nur, wenn A 7000 € zahlen würde und gut ist.

Er hat jedoch ZUSÄTZLICH 3.000 € durch die Pfändung erhalten. Dies war nicht richtig.

Also: Entweder hätte er seine 3000 gepfändet, dann aber 10.000 € an B gezahlt oder er lässt die Pfändung weg und zahlt 7000 €. Nur diese beiden Möglichkeiten bestehen theoretisch. Da eine Aufrechnung aber nicht erfolgte, hat jeder seinen Anspruch separat zu begleichen und ebenfalls zu zahlen.

Also: A erhält 3000 € aus Pfändung. Sein Anspruch gegen B erledigt.

B hat immer noch seinen selbstständigen, separaten, in seinem eigenen Titel gegen A - nämlich die 10.000 €. Aus denen sind 7000 € von A gezahlt worden.

So... nun drehen wir uns aber im Kreis... ;)

Das sind zwei separate Ansprüche. Betrachte sie bitte als solche!
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#7

15.12.2008, 07:59

Ich mische es nicht. Aber du hast Recht, wir drehen uns im Kreis.

Ich habe doch bezüglich meiner 3.000,00 in die 10.000 gepfändet.

Mandant sollte 3.000 kriegen - hat er durch die Pfändung

Gegner sollte 10.000,00 kriegen. 3.000 sind gepfändet. also kriegt er den Rest von 7.000
StineP

#8

15.12.2008, 09:32

Mandant sollte 3.000 kriegen - hat er durch die Pfändung
genau und damit ist der Anspruch erledigt.

Gegner sollte 10.000,00 kriegen.
Welcher Anspruch eben noch besteht.

3.000 sind gepfändet.
um den Anspruch eures Mandanten abzudecken
- die 10.000 € bestehen weiterhin in voller Höhe
also kriegt er den Rest von 7.000
Du rechnest schon wieder auf.
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