Hallo zusammen!
Ich hatte bereits im Internet nach einer Lösung gesucht und auch mein schlaues Buch durchsucht. Nun stelle ich meine Frage hier:
Die Schuldnerin führt ein kleines Geschäft (Blumenladen). Laut der Angaben in der VA erzielt sie dadurch einen monatlichen Umsatz von 1.200 - 1.300 EUR und einen monatlichen Gewinn von 200 - 300 EUR.
Nun möchte ich ganz gerne den GVZ mit einer regelmäßigen Kassenpfändung beauftragen.
Reicht es, wenn ich im ZV-Formular unter "O" dann "Regelmäßige Kassenpfändung im Blumenfachgeschäft XY (Adresse), um ca. 17 Uhr" hinschreibe?
Ich kann den Gerichtsvollzieher erst wieder am Montag erreichen, werde ja sowieso nochmal mit ihm darüber sprechen.
Aber es wäre ganz gut zu wissen, wie man sowas mit dem Formular beantragt.
MfG
Tami
Regelmäßige Kassenpfändung
- paralegal6
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Was hat sie denn noch für Einnahmen? Von 200€ kann sie ja wohl kaum leben
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Also ich habe das gerade bei einem Tierarzt gemacht und bekomme jeden Monat vom GVZ zwischn 100 und 200 € überwiesen, ich habe Kreuze gemacht bei "K Pfänfung dann bei K2 Taschen und Kassenpfändung und dann bei K5 Aufträge und Hinweise geschrieben: "Es wird gebeten, die Kassenpfändung zu versuchen. Und danach noch Hinweise zu den Öffnungszeiten sowie wann die meisten Einnahmen zu erwarten sind.
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@paralegal6: Sie hat keine weiteren Einnahmen angegeben, lebt jedoch wohl mit dem Freund zusammen. Vielleicht unterstützt er sie.
@Jule69: Vielen Dank! Das hilft mir weiter!
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