Hallo,
wir tasten uns derzeit an die "neue" Zwangsvollstreckung ran. Nun ist folgende Frage aufgekommen:
Der Gerichtsvollzieher berechnet uns immer Kosten für persönliche Zustellung KV 100
Müssen Ladungen, Zahlungsaufforderungen, etc. immer persönlich zugestellt werden?
Wenn nein, kann ich den Gerichtsvollzieher anweisen, die Zustellung per Post vorzunehmen?
im Voraus für die Hilfe
Reform der ZwV
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 38
- Registriert: 24.01.2013, 10:29
- Beruf: RA-Fachangestellte
Hallo,
die Anträge werden tatsächlich ab und zu gestellt:
"Es wird beantragt, die Zustellung durch die Post vornehmen zu lassen".......
Wir nehmen das auch zur Kenntnis, müssen es aber nicht beachten. Zwar müssen auch wir sehen, dass nicht unnötige
Mehrkosten entstehen aber andererseits muß der Dienst sinnvoll gestaltet sein. Sonst dauert die Erledigung aller
Aufträge letztlich länger. Ich persönliche mache es so, dass wenn ich in unmittelbar nächster Zeit in der Nähe des
Schuldners bin, stelle ich persönlich zu. Ist das nicht der Fall, dann eben die Postzustellung.
Ich würde es aber auch aus folgenden Gründen nicht beantragen:
Die Schuldner machen oft die gelben Briefe überhaupt nicht mehr auf. Das ist anders, als wenn wir in der Tür stehen
und zum Beispiel die Ladung in die Hand drücken und schon mal erzählen was passiert, wenn der Termin nicht
wahrgenommen wird.
Auch eine gütliche Erledigung kommt besser in Schwung, wenn wir wegen der Zustellung vor Ort sind.
Ist das wirklich eine diskussionswürdige Ersparnis (persönliche 7,50 ./. Post 2,50 + 3,50 = 6,00)?
Dann könnte man auch grundsätzlich alle Postzustellungen über die GVs in Hamburg machen. Wir zahlen nämlich
wegen einer Sondervereinbarung mit der Post nur Euro 2,19 als Porto
Die Ersparnis wird natürlich weitergegeben. Mich hat schon immer gewundert, dass das noch keine große
Inkassofirma mit vielen Zustellungen gemerkt hat
Viele Grüße
die Anträge werden tatsächlich ab und zu gestellt:
"Es wird beantragt, die Zustellung durch die Post vornehmen zu lassen".......
Wir nehmen das auch zur Kenntnis, müssen es aber nicht beachten. Zwar müssen auch wir sehen, dass nicht unnötige
Mehrkosten entstehen aber andererseits muß der Dienst sinnvoll gestaltet sein. Sonst dauert die Erledigung aller
Aufträge letztlich länger. Ich persönliche mache es so, dass wenn ich in unmittelbar nächster Zeit in der Nähe des
Schuldners bin, stelle ich persönlich zu. Ist das nicht der Fall, dann eben die Postzustellung.
Ich würde es aber auch aus folgenden Gründen nicht beantragen:
Die Schuldner machen oft die gelben Briefe überhaupt nicht mehr auf. Das ist anders, als wenn wir in der Tür stehen
und zum Beispiel die Ladung in die Hand drücken und schon mal erzählen was passiert, wenn der Termin nicht
wahrgenommen wird.
Auch eine gütliche Erledigung kommt besser in Schwung, wenn wir wegen der Zustellung vor Ort sind.
Ist das wirklich eine diskussionswürdige Ersparnis (persönliche 7,50 ./. Post 2,50 + 3,50 = 6,00)?
Dann könnte man auch grundsätzlich alle Postzustellungen über die GVs in Hamburg machen. Wir zahlen nämlich
wegen einer Sondervereinbarung mit der Post nur Euro 2,19 als Porto
Die Ersparnis wird natürlich weitergegeben. Mich hat schon immer gewundert, dass das noch keine große
Inkassofirma mit vielen Zustellungen gemerkt hat
Viele Grüße
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 5
- Registriert: 31.01.2013, 09:39
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Hallo,
vielen Dank für die Hilfe. Dann kann ich dies schonmal an unsere Geschäftsleitung weiter geben.
Da bei uns ein Massenverfahren durchgeführt wird, versucht man natürlich an jeder Ecke zu sparen (wie überall).
Über die Gegenargumente hat sich wahrscheinlich noch niemand Gedanken gemacht.
MfG
vielen Dank für die Hilfe. Dann kann ich dies schonmal an unsere Geschäftsleitung weiter geben.
Da bei uns ein Massenverfahren durchgeführt wird, versucht man natürlich an jeder Ecke zu sparen (wie überall).
Über die Gegenargumente hat sich wahrscheinlich noch niemand Gedanken gemacht.
MfG