Rechtskraftvermerk:wann automatisch-wann nach Rücksendung?

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Lucy Planlos
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#1

11.07.2012, 09:58

Hallo,

bisher kamen die mit Rechtskraftvermerk versehenen Titel entweder automatisch nach Eintritt derselben, manchmal haben wir noch darum bitten müssen.

In einem Berufungsverfahren wurde - nachdem wir gewonnen hatten - die Revision nicht zugelassen; mit einfachem Schreiben wurde sodann eine vollstreckbare Ausfertigung angefordert.

Die dame aus dem LG Vorzimmer rief mich eben erbost an und meinte, man müsse doch immer den Titel einschicken, damit auf diesem dann der Vermerk drauf angebracht werden könne.....stimmt das??
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Jupp03/11

#2

11.07.2012, 10:00

anders kenne ich es nicht
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Ciara
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#3

11.07.2012, 10:01

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass dies unterschiedlich gemacht wird. Schicke ich eine Ausfertigung mit, kriege ich diese so zurück mit einer neuen inkl. Rechtskraftvermerk. Schicke ich mal keine mit, wird eine angefordert.
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#4

11.07.2012, 10:07

Bei manchen Gerichten bekommt man einfach nur einen Stempel auf die eingeschickte Ausfertigung.
Spkie
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#5

11.07.2012, 11:21

also kenne das auch nur so, dass vollstreckbare Ausfertigung eingeschickt wird und dort dann der Vermerk draufgesetzt wird...
habe das selten anders erlebt (dann hatten wir die vollstr.Ausf. noch nicht)
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#6

11.07.2012, 11:23

Schicke immer die Ausfertigung mit und kriege die dann mit Vermerk zurück.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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ellimorelli
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#7

11.07.2012, 11:37

die Gerichte bei uns wollen die Ausfertigung nicht haben, sondern schicken eine neue mit Vermerk
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