Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jappi
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#1
17.05.2010, 07:28
Guten Morgen!
Hab ein Urteil auf Zahlung (Mietschulden) und Räumung einer Mietwohnung. Die Wohnung soll nun geräumt werden. Kann ich den Räumungsauftrag irgendwie mit der Zahlung verbinden (Sachpfändungsauftrag)? Oder muss ich den Sachpfändungsauftrag einzeln machen?
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caumi
- Foren-Praktikant(in)
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#2
17.05.2010, 07:48
Kannst beides in einem Auftrag machen. Aber denk daran, den Gegenstandswert entsprechend anzugleichen.