Probleme mit Rechtspflegerin wg. ZV bei Gericht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
manulein
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#1

08.01.2018, 13:32

Hallo an alle. Ich hoffe, Ihr seid gut ins Neue Jahr gerutscht?!

Ich habe ein Problem mit einer - offensichtlich neuen Rechtspflegerin bei unserem hiesigen Gericht. Sie ist wohl noch recht jung und wenn man sie anruft um von ihr Hilfestellung bzw. ggfls. Beratung beim Ausfüllen von PfüB's (hier im speziellen Unterhalts-PfÜb's zu erhalten, lehnt sie das generell ab. Sie lässt die Geschäftsstelle schon gar nicht an sie durchstellen. Eigentlich war ich immer der Meinung, dass Rechtspfleger auch beratend tätig sein sollen. Offensichtlich sieht diese Dame das "geringfügig" anders. Den letzten Unterhalts-PfüB hat sie daher lieber geschlagene 5 x hin und her geschickt mit Monierungen... War meine erste Unterhalts-Pfändung, auch meine Chefin wusste sich keinen Rat. Schlussendlich kam dann raus, dass sie wohl selber den Titel falsch "interpretiert" hat. Bei meinem ersten Anruf bei ihr und auf meinen Hinweis auf die Formulierung im Titel meinte sie noch, sie will über den Titel nicht diskutieren.
Ich verstehe ja, dass Rchtspfleger auch viel zu tun haben, aber muss man so reagieren?

Wie seht Ihr das?

Muss ein Rechtspfleger beraten oder eher doch nicht? Ich meine, letzten Endes will doch jeder (sie und auch ich) die Akte zügig vom Tisch haben.
Wenn ich also von einer Unterhalts-Pfändung keine Ahnung habe und deshalb um ihre Hilfe bitte... finde ich das sehr arrogant, das so abzubügeln.

Heute dann das gleiche Spiel mit meiner "Lieblings-"Rechtspflegerin.

Bisher hatte ich noch nicht solch ein "Gschiss" wie man hier sagt mit denen, nur sie macht jetzt solch ein Fass auf...
Freue mich über Eure Antworten und Eure Erlebnisse mit Rechtspflegern.
Lg,
Manulein
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jojo
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#2

08.01.2018, 14:05

Warum sollten wir beraten ?

Wir prüfen und entscheiden, aber beraten ?

Das mache ich grundsätzlich nicht.
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Pitt
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#3

08.01.2018, 14:42

Es mag fies klingen, aber für Rechtspfleger gibt es keine Pflicht, Rechtsanwaltskanzleien beim Ausfüllen der PfÜB-Formulare zu helfen. Etwas anderes ist es, wenn kryptische Monierungen vom Gericht kommen, die man nicht versteht und in "normaldeutsch" übersetzt haben möchte. Ich hatte z. B. mal den Fall, dass der eine Rechtspfleger nicht wusste, was der andere gemeint haben könnte und schließlich vermutete, dass der Kollege gedanklich schon im Urlaub war. Von einem Rechtsanwalt wird i. d. R. erwartet, dass er die entsprechenden Formulare ohne Hilfestellung ausgefüllt bekommt bzw. sich/seine Angestellten anhand von Fachliteratur oder Seminaren fit dafür macht. Es gibt Rechtspfleger, die geben evtl. mal Tipps oder Ratschläge, aber das liegt dann schlicht in ihrem eigenen Ermessen.
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Kaffeeschubse
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#4

08.01.2018, 15:37

Man, da hatte ich ja wirklich Glück, ich hatte mal eine Monierung, die ich überhaupt nicht verstanden habe. Sie hat mir das super erklärt.
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Adora Belle
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#5

08.01.2018, 15:41

Es ist ja doch was anderes, ob ich wegen einer Monierung anrufe, die ich nicht verstehe. Wegen einer unterschiedlichen Rechtsauffassung, die ich mündlich ggf besser erklären kann. Oder aber ob ich beraten werden möchte, weil ich mich mit dem Antrag nicht auskenne.
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#6

08.01.2018, 15:45

Adora Belle hat geschrieben:Es ist ja doch was anderes, ob ich wegen einer Monierung anrufe, die ich nicht verstehe. Wegen einer unterschiedlichen Rechtsauffassung, die ich mündlich ggf besser erklären kann. Oder aber ob ich beraten werden möchte, weil ich mich mit dem Antrag nicht auskenne.
Ja, aber Du bist RAin, das ist doch etwas ganz anderes. Wenn ich eine andere Rechtsauffassung habe, gehe ich erst einmal zu meiner Chefin und dann ruft die dort an.

In einem arbeitsrechtlichen Verfahren (haben wir erst dieses eine Mal gehabt) hat mir die Rechtspflegerin auch geholfen. Ich denke, wie es in den Wald schallt.... :wink1
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Anahid
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#7

08.01.2018, 16:07

Sorry manulein, aber ich bin da nicht Deiner Auffassung. Rechtspfleger haben Dir nicht beim Ausfüllen eines PfÜB zu helfen. Wenn Ihr (Du und Deine Chefin) da keine Ahnung von habt, warum macht Ihr das dann? Jetzt kann es natürlich sein, dass das früher geklappt hat und nur wegen der Formulare so kompliziert geworden ist, aber dafür gibt es Seminare und Literatur. Ist jetzt wirklich nicht böse gemeint.

Wenn Du da bisher einen Rechtspfleger hattest, der Dir bei solchen Fragen geholfen hat, dann war das Glück. Aber ein "Muss" von ihm war das sicherlich nicht, sondern reine Freundlichkeit. Ich kenne keinen Rechtspfleger, der nicht bereit wäre, ein Problem zu diskutieren. Aber ich habe ehrlich gesagt auch noch keinen Rechtspfleger angerufen, damit mir dieser beim Ausfüllen eines Formulars helfen soll.
Zuletzt geändert von Anahid am 08.01.2018, 16:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Adora Belle
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#8

08.01.2018, 16:07

Na mit "ich" meine ich schon auch Dich und uns alle. Schau mal auf den Ausgangsbeitrag, da geht es um Hilfe beim Ausfüllen des Pfüb-Antrages. Und die muss und wird der RPfl nicht leisten, jedenfalls nicht in dieser umfassenden Weise. Eine einzelne Frage kann man telefonisch klären, aber doch nicht die eigenen Wissenslücken durch Besprechung mit dem Rpfl füllen.
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jojo
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#9

08.01.2018, 17:01

Naja, wenn ich hier auf dem platten Land allen Anwälten, die es m.E. nötig hätten, helfe würde, käme ich mit 25 Stunden am Tag nicht aus...
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#10

08.01.2018, 22:39

Dampfen wir die bisherigen Antworten mal ein und ergänzen sie durch meine: Nö.
manulein hat geschrieben:Muss ein Rechtspfleger beraten oder eher doch nicht?
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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