Probleme mit Rechtspflegerin wg. ZV bei Gericht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
manulein
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#11

09.01.2018, 11:07

alles vorhergesagte stimmt schon.
Und ich verstehe absolut, dass Rechtspfleger nicht alles und jeden beraten können.
Gestern ging es zB darum, dass ich bei dem U-Pfüb zwei Kinder in einer Altersstufe hatte (2 und 4 Jahre alt, mit unterschiedlichen Zahlbeträgen / 97,00 + 100,00 €) die ich im RA-Micro Formular nicht eintragen kann, wg. Platzmangel. Ich hätte also nur einen kleinen Hinweis gebraucht, wie ich das denn nun anstellen kann...
Bei einem Anruf deswegen bei RA-Micro sagten die, ich solle das bei Gericht klären.
Aber "unsere" Rechtpflegerin lässt nicht einmal das zu.
Gesagt, getan ... bzw hätte ich gerne gewollt. Funktionierte aber aus bekannten Gründen nicht.... Und was mach ich dann als Anwender, wenn weder der Eine noch der Andere bereit ist, mir hier Info's zukommen zu lassen???
Lg,
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#12

09.01.2018, 11:17

Wenn der Platz im Standardformular nicht ausreicht, kannst Du z. B. zusätzliche Anlagen beifügen.
https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 32024.html
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#13

09.01.2018, 11:25

manulein hat geschrieben:Gesagt, getan ... bzw hätte ich gerne gewollt. Funktionierte aber aus bekannten Gründen nicht.... Und was mach ich dann als Anwender, wenn weder der Eine noch der Andere bereit ist, mir hier Info's zukommen zu lassen???
Das was du jetzt auch gemacht hast, du fragst einfach hier im Forum nach :lol:
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#14

09.01.2018, 11:49

Als ob mich als Gericht Probleme mit anwaltlicher Weichware interessieren....
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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mücki
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#15

09.01.2018, 12:01

@manulein:

Im Hinblick darauf, wieviele Anwaltsprogramme es gibt, kannst du nicht wirklich erwarten, dass dir da jemand bei Gericht helfen kann. Der richtige Anlaufpunkt ist da entweder der Anbieter, was du ja selbst versucht hast, und/oder wie Soenny geschrieben hat, das Forum.

Ich würde meine Energie nicht darauf verschwenden, mich über so etwas zu ärgern. Die Rechtspfleger haben keine - wie auch immer geartete - Beratungspflicht und auch deren Arbeitstag hat i.d.R. nur 8 Stunden, in der sie ihre Arbeit schaffen müssen.

Wenn ich mir überlege, was mich allein schon die Anrufe, die sich mit einem "Wer lesen kann ist klar im Vorteil." beantworten ließen, so an Zeit kosten, die ich mir (leider) auch nehmen muss .... :patsch
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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#16

11.01.2018, 13:12

okay, danke Euch allen für Eure Antworten!
Ich werde vermutlich in Zunkunft genügend Übung in U-PfüB's bekommen... ;)
Lg,
Manulein
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