polizeiliche Ermittlung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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lololo
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#1

08.04.2009, 16:03

Habe einen Schuldner, der zwar noch mit einer Anschrift beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist, Schreiben können jedoch nicht zugestellt werden. Jetzt hab ich den Tipp bekommen, den Schulner polizeilich ermitteln zu lassen.

Kann mir jemand sagen, wie ich da vorgehen muss?!

Danke
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Majo
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#2

08.04.2009, 16:06

Du kannst eine Ordnungswirdrigkeitenanzeige ans zuständige Einwohnermeldeamt machen. Die bringt aber nur was, wenn du nachweisen kannst, dass der Schuldner zwar unter der anschrift gemeldet ist, sich aber hauptsächlich nicht dort aufhält.
Habt Ihr es schon einmal mit einem Einschreiben versucht? Dadurch ergibt sich gegebenenfalls der Nachweis, dass der Schuldner dort nicht wirklich wohnt.
lololo
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#3

08.04.2009, 16:24

Wäre auch ne Möglichkeit, aber hat schon mal jemand polizeilich ermitteln lassen?
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Pepples
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#4

08.04.2009, 16:29

Wer hat Dir denn den Tip gegeben, wenn ich mal fragen darf? Ist jett nicht böse gemeint, aber ich glaub die Polizei hat wichtigeres zu tun, als unsere Schuldner zu suchen, weils nicht da wohnen, wo sie gemeldet sind.

Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige kannste machen, bringt dir aber erstmal nix weiter. Soweit ich weiß wird deswegen nicht automatisch die neue Anschrift an den Anzeigenerstatter mitgeteilt.
Probier mal eine örtliche Ermittlung. Da versuchen dann Außendienstler vor Ort was rauszubekommen. Ist allerdings auch teurer als ne einfache EMA.

Bekommt der Schuldner vielleicht ARGE-Leistungen? Wäre einen Versuch wert den Sachbearbeiter mal anzurufen. Vielleicht haste Glück und der verplappert sich.
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#5

08.04.2009, 16:38

Soweit ich weiß wird deswegen nicht automatisch die neue Anschrift an den Anzeigenerstatter mitgeteilt.
Kann des sein, dass man beim beim alten Einwohnermeldeamt gar nicht mehr die neue Adresse hinterlegen lassen muss? Ich hab so was im Hinterkopf, dass da was geändert wurde. Sicher bin ich mir nicht.

Allerdings müsste sich - glaub ich - der Schuldner trotzdem wenigstens abmelden, wenn er umzieht ... normalerweise :roll:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
engerl86

#6

08.04.2009, 16:41

Man muss sich nicht mehr abmelden. Nur muss man sich bei der neuen Gemeinde/Stadt anmelden. Das wird dann automatisch ans vorherige Einwohnermeldeamt mitgeteilt.
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#7

10.04.2009, 17:36

"Muss" is gut. Es gibt auch solche miesen Leute, die sich überhaupt nicht ordnungsgemäß anmelden und dann sind sie weg. Eine polizeiliche Ermittlung haben wir auch vor kurzem beantragt, jedoch war es in unserem Fall so, dass wir nachweisen konnten, dass der Schuldner Vermögenswerte verschwinden lassen hat. Das Ganze ist dann gleichzeitig mit einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft gegangen.
Nikita
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#8

11.04.2009, 22:40

hmm wie wäre es mit der guten alten postanfrage?

hab das zwar auch noch nie selbst gemacht, aber eine ehemalige kollegin hat davon öfters erzählt.
[color=#8040FF]Liebe Grüße Nikita[/color]


[color=#800080]leben heisst, mehr träume zu haben,
als die realität zerstören kann.[/color]

[color=#FF00BF][b]ironie und sarkasmus helfen mir, die dummheit manch anderer zu ertragen :-D[/b][/color]
und....

[color=#FF00BF][b]wenn DAS die lösung ist, hätte ich gerne mein problem zurück *fg*[/b][/color]
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Kobold
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#9

12.04.2009, 00:38

Das stimmt.
Viele melden sich nicht um - sind aber so dämlich und lassen sich die
Post hinterherschicken. Da hatten wir desöfteren auch mal Glück ;)

LG
Kobold
~~~ ... Ich protestiere noch einmal. Sehr heftig. Aber vorsichtshalber draußen vor der Tür. ... ~~~
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Tölpel
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#10

15.04.2009, 14:15

Ich hatte in 4 von 5 Fällen Glück mit einer Anzeige bei der Polizei wegen Verstosses gegen das Meldegesetz und Vereitelung der Zwangsvollstreckung. Die Jungs - vor allem die bei Polizeiposten - strengen sich richtig an.
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