PKH mit neuem Pfüb-Formular

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
katinka1
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#1

26.11.2013, 11:28

Hallo,

wer von Euch hat bei den neuen Pfüb-Formularen auch durch Kreuzchen Prozesskostenhilfe beantragt?? Erfahrungen?

Ich habe das gemacht und bin auch davon ausgegangen, dass sich die dadurch beantragte PKH selbstverständlich auch auf die RA-Gebühren bezieht. Das Gericht ist anderer Meinung! :evil:

Wo steht, dass mit dem Häkchen auf dem Formular nur die PKH für die GK und GVK gemeint ist??
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Anahid
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#2

26.11.2013, 11:36

Das ist dem Wortlaut zu entnehmen. PKH beantragen ist das eine. Um aber die Rechtsanwaltskosten über die Staatskasse zu erhalten, ist zwingend erforderlich, dass die Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt wird und das steht da nicht.
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#3

26.11.2013, 13:50

Anahid hat geschrieben:Das ist dem Wortlaut zu entnehmen. PKH beantragen ist das eine. Um aber die Rechtsanwaltskosten über die Staatskasse zu erhalten, ist zwingend erforderlich, dass die Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt wird und das steht da nicht.
Richtig, es wird auch nicht für jeden Fall PKH in der ZV bewilligt.
Für die Beiordnung muss noch ein extra Antrag gestellt werden.
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#4

26.11.2013, 16:32

na super und warum kann man da kein extra Kreuzchen machen, von wegen "Beiordnung..."
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#5

26.11.2013, 16:39

Pepsi hat geschrieben:na super und warum kann man da kein extra Kreuzchen machen, von wegen "Beiordnung..."
Weil das Formular "plöd" ist :lol:

Ich weiß es nicht, hat sich keiner drüber Gedanken gemacht, vermute ich.
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#6

26.11.2013, 16:51

grad nachgeguckt und da steht nur "Es wird Prozesskostenhilfe beantragt"... super, da denkt man in dem Moment ja auch dran :motz
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Anahid
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#7

26.11.2013, 18:07

Geniesserin hat geschrieben:Weil das Formular "plöd" ist :lol:
Da geb ich Dir sowas von Recht. Und ich denke, fast jedem ist es schon einmal untergekommen (jetzt nicht unbedingt bei einer Pfändung), dass PKH beantragt wurde und der Antrag für die Beiordnung vergessen wurde. Daraus lernt man fürs Leben und sowas passiert einem wirklich NIE wieder, auch nicht bei der Beantragung eines PFÜB, weil man da direkt sieht, dass die Beiordnung fehlt. Also nicht traurig sein katinka. :knutsch
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#8

26.11.2013, 18:30

Kleiner Tipp:

In Zöller23. Auflage Anm. 14 zu § 121 ZPO ist ausgeführt:
Wenn er für seinen Mandanten PKH begehrt, ohne ausdrücklich seine Beiordnung zu beantragen, enthält sein Gesuch einen stillschweigenden Beiordnungsantrag. Dies gilt auch für Verfahren ohne Anwaltszwang.

S. Geiselmann
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#9

26.11.2013, 18:43

wat? :shock: das ist ja ein Spitzentip! :thx
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#10

06.12.2013, 07:39

@Geiselmann:

Klasse Tipp!! :thx Da lege ich jetzt einfach mal Beschwerde ein, die Frist läuft nämlich am 09.12.13. Wir haben ja nicht viel zu verlieren.

@Anahid: Danke für deine tröstenden Worte :D

Ich werde berichten, wie es ausging :smile:

Vielen Dank an Alle!!

Und einen schönen Nikolaustag :xmas
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