PKH mit neuem Pfüb-Formular

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
katinka1
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#11

28.02.2014, 11:30

:huepf :D

"Gewonnen"!! Der Erinnerung wurde abgeholfen :mrgreen:

Begründung:
"Soweit der Prozessbevollmächtigte für seinen Mandanten PKH begehrt, ohne ausdrücklich die Beiordnung zu beantragen, beinhaltet dies dennoch stillschweigend den Beiordnungsantrag (vgl. Zöller, 30. Aufl., Rdnr. 14 zu § 121 ZPO)."

... sowie weiter: Münch-Komm./Wax, 1. Aufl., ZPO, § 121 Rdnr. 8; Baumbach/Hartmann, ZPO, 58. Auflage, § 121 Rdnr. 30; Zöller/Philippi, 21. Auflage, § 121, Rdnr. 14.

Bei Unterhaltsvollstreckung gibt es außerdem eine Rechtssprechung des BGH vom 09.08.12, Rpfleger 2012, S. 698.

Ich hoffe, es hilft auch anderen weiter :smile:
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