PKH beim Gerichtsvollzieher?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Yvy
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#1

14.12.2007, 16:36

Huhu... Ich hoffe mir kann jemand kurz helfen!!!

Ähh... ich bin verwirrt..., ich hab vor Jahren mal beim Amtsgericht n Antrag auf Gewährung von PKH in der ZV gestellt, hat alles auch super geklappt... und nu wollt ich das wieder machen und ich bekomme die Mitteilung der Antrag sei beim zuständigen Vollstreckungsorgan zu stellen... !?!? Kann der Gerichtsvollzieher PKH gewähren?

Wie geht das? Ich bin verwirrt!!!!!

VG Yvy
StineP

#2

14.12.2007, 16:38

Stellst du beim Vollstreckungsgericht.

Schau mal auf der Startseite. Wissensdatenbank, dann Standardtexte, dann Rechtsanwaltsfachangestellte, dann PKH für ZV.. Da gibt es eine Formulierung für...


Sollte man als Refawi doch eigentlich wissen, dass immer ein Gericht PKH gewährt, oder?
Janin

#3

14.12.2007, 19:34

:zustimm stine in allen punkten :)
Yvy
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#4

17.12.2007, 12:01

Richtig ....sollte man an als Rechtsfachwirtin wissen!!!! Weiß ich auch und habe den Antrag auch beim Vollstreckungsgericht gestellt und siehe da... ich bekam diese Mitteilung zurück.... daher bin ich auch verwirrt... :-)

Aber danke für die Antwort und den netten Hinweis, was ich so wissen sollte... :wink: :!: :!: :klugscheiss
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Grübchen
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#5

17.12.2007, 13:13

Hast Du Dich vielleicht im Eifer des Gefechts das falsche Gericht gewählt???? Ansonsten ruf da an und frag mal nach was die von Dir wollen, manchmal läuft da ja auch was schief. Der GVZ macht keine PKH Anträge bzw. Bewilligung, wäre ja noch schöner.
LG Grübchen
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