Pfüb - Zusammenrechnung mehrer Renten

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nightguest
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#1

03.11.2008, 08:48

Hallo zusammen!

Ich bräuchte mal Hilfe bei folgendem Fall:

Schuldner hat EV abgegeben und dabei mehrere Renteneinkommen aufgelistet, insgesamt 3. Zusammengerechnet wäre hiervon auch etwas pfändbar.

Die 1. Frage lautet daher, kann ich das überhaupt zusammenrechnen lassen? (bei normalen Arbeitseinkommen geht das ja).

Die 2. Frage lautet dann, wie genau berechne ich die jeweils pfändbaren Teile?
Ich weiss, dass der pfändbare Anteil aus dem Einkommen gezahlt wird, das am höchsten ist, mein Problem ist aber, dass das höchste Einkommen abzgl. des monatlich pfändbaren Betrages anschließend unterhalb der Pfändungsgrenzen liegt und in diesem Fall muss ich die Pfändung doch aufteilen, oder?

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt, ich bin jedenfalls für jeden Tip dankbar!!!!!!
susannen aus s.

#2

03.11.2008, 08:56

Ja, den Antrag auf Zusammenrechnung kannst du stellen, genau, wie bei Arbeitseinkommen. Es ist egal, ob die höchste Rente unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Wenn ich mich recht erinnere, musst du sowieso auflisten, wie hoch die 3 Renten insgesamt sind. Dann musst du den Antrag auf Zusammenrechnung stellen und beantragen, dass der Rententräger mit der höchsten Rente, den pfändbaren Betrag auszahlt. Wenn ich mich nicht irre, kannst du auch beantragen, dass der pfändbare Betrag im Pfüb ausgewiesen wird. Ich bin aber nicht ganz sicher.

Im Stöber ist der Antrag abgedruckt für Arbeitseinkommen, die Umformulierung dürfte aber nicht schwer sein. Siehe Stöber, Forderungspfändung, Randnummer 1137 (Seite 643)
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