PfÜB zu hoch erlassen..

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Coschi
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#11

21.11.2008, 08:26

Wow! Also haben wir richtig gelegen, konnten es nur nicht so toll auslegen wie du!
[size=75][b][color=#BF0040]Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.[/b][/size]
[i][size=59](Chinesisches Sprichwort)[/size][/i][/color]
Autotextkönigin
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#12

21.11.2008, 12:45

Vielen vielen Dank Ernie,

ich hab gleich heute morgen das Schreiben an die Gegenseite fertiggemacht und die Gebühr zurückgefordert. Und gleich die Differenz aus dem Sprung in der RVG-Tabelle auch. Plus unsere eigenen Gebühren für das Mahnschreiben. Die werden sich freuen :mrgreen:
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Ernie

#13

21.11.2008, 17:04

:pcwink

Da bin ich mal gespannt, wie die Geschichte weitergeht... :mrgreen:
Autotextkönigin
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#14

21.11.2008, 17:32

Ich auch ... ich werde berichten ...
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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Coschi
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#15

21.11.2008, 17:47

Berichte bitte über den Ausgang... Da bin ich ja mal gespannt
[size=75][b][color=#BF0040]Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.[/b][/size]
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HIMI
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#16

21.11.2008, 17:52

Der PfÜB ist aber auch so erlassen mit beiden Gebühren? Da würde ich aber auch gleich Erinnerung gegen einlegen, denn der ist ja falsch und gehört berichtigt. Soll doch das Gericht den Gegner zur Stellungnahme resp. Rücknahme auffordern.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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#17

21.11.2008, 18:03

@HIMI - ja, ist leider so erlassen worden. Ich möchte mal wissen, was sich der Rechtspfleger bei dem Erlaß dabei gedacht hat - nix wahrscheinlich. Muß ich hier Erinnerung einlegen? 2 Wochen Frist ab Zustellung?
Liebe Grüße
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#18

02.12.2008, 19:12

Hier noch ein kurzer Zwischenstand: heute kam ein Fax des Gegenanwaltes, den ich nun gemahnt hatte, die überschüssig eingezogenen Gebühren wieder herauszurücken.

Man habe das ja auch schon selbst gesehen und hätte selbstverständlich die zu viel berechneten Gebühren auch von selbst erstattet - unsere Einschaltung war ja gar nicht nötig gewesen. Es sind jedoch noch GVZ-Kosten entstanden, die zieht man ab und überweist uns x EUR unverzüglich auf unser Konto.

Ich überleg noch, ob ich unsere Gebühren einfordere, die sind nämlich nur jämmerliche 30 Euronen oder sowas. Aber GVZ-Gebühren hatte unsere Mandantin selbst auch schon gezahlt, kassiert der GVZ zweimal??

Vermelde hiermit Teilerfolg!!
Liebe Grüße
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