Hallo,
ich habe das Problem, dass mein Pfüb vom GVZ bei ersten Drittschuldner zugestellt wurde. Er hat dann alle Unterlagen zum Gericht für den nächsten Schuldner geschickt. Dort ist aber nie etwas angekommen.
Wie gehe ich den jetzt weiter vor?
Ich habe gelesen, dass man eine zweite Ausfertigung des Pfüb beantragen kann. Kostet das was?
Aber mir fehlt ja dann die Zustellungsurkunde für den ersten Drittschuldner? Braucht man diese zwingend?
Danke!
Pfüb verschollen
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17576
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Hatte ich noch nicht den Fall. Ich denke aber, dass das Gericht durchaus eine weitere Ausfertigung fertigen kann. Der GV müsste auch die Zustellung nochmals bescheinigen können. Denke doch, dass die sowas in ihren Unterlagen haben.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.