PfÜB Unterhalt - dynamisierter Unterhalt

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Ciara
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#1

23.05.2017, 08:29

Hallo Ihr Lieben,

ich muss mal wieder Kindesunterhalt pfänden. PfÜB habe ich gemacht und bekomme ihn jetzt mit einer Monierung zurück. Und zwar habe ich unter III. (dynamisierter Unterhalt) die erste Altersstufe für den laufenden Unterhalt komplett ausgefüllt, da das Kind auch noch in der ersten Altersstufe ist. Jetzt sagt mir aber das Gericht, dass ich auch die zweite und dritte Altersstufe komplett ausfüllen muss. Aber ich kenne doch die Zahlbeträge nicht, die dann ggf. anfallen, da sich ja auch die Düsseldorfer Tabelle ständig ändert. Ich habe die Befürchtung, dass, wenn ich die jetzigen Zahlbeträge eintrage und die sich ggf. später doch noch erhöhen (was ja mit der Zeit passieren kann), dass der Drittschuldner sich dann aber auf die Zahlen in dem PfÜB beruft. Auch der Betrag für das abzuziehende Kindergeld kann sich ja ändern.

Muss ich die anderen Altersstufen wirklich komplett ausfüllen? Ich meine auch nicht, dass ich das vorher so gemacht hätte. :-?
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Ciara
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#2

24.05.2017, 09:54

:schieb
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sunnylein
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#3

24.05.2017, 17:30

Wenn sich deine Beträge aufgrund der Änderung der Düsseldorfer Tabelle ändern, kannst du das zugegebener Zeit immer noch dem Drittschuldner mitteilen, und ihn auffordern seine Zahlungen entsprechend anzupassen.

Also: alles nach aktuellem Stand ausfüllen


:wink1
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