Hallo ans Forum,
ich habe einen PfÜB, bei dem ich den Verdacht habe, dass Schuldner und Drittschuldner "gemeinsame Sache" machen und der Drittschuldner nicht alle Forderungen, die der Schuldner gegen ihn hat, an die Gläubigerin auskehrt.
Gibt es Möglichkeiten, dass ich das unterbinde?
Für Tips und/oder Verweise wäre ich seeeehr dankbar!!!!
Schachterl
PfÜB und Möglichkeiten ggü Drittschuldner
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Welchen Verdacht hast du denn? Falls du stichhaltige Beweise für ein solches Vorgehen hast und dem Gläubiger mehr zustehen würde, käme nur eine Drittschuldnerklage in Betracht, wenn dieser nach entsprechender Aufforderung nicht reagiert.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Hallo Schachterl
Meistens sind es ja Arbeitsverhältnisse. Da kann man vom Schuldner (Arbeitnehmer) die Lohnabrechnungen auch rückwirkend verlangen:
Wenn dann kurz vor der Pfändung eine nicht nachvollziehbare Gehaltskürzung auftaucht, kann man nachhaken.
LG
ist ein bisschen allgemein. Um was für ein Vertragsverhältnis handelt es sich zwischen Schuldner und Drittschuldner?schachterlteufel hat geschrieben:... Verdacht ..., dass Schuldner und Drittschuldner "gemeinsame Sache" machen und der Drittschuldner nicht alle Forderungen, die der Schuldner gegen ihn hat, an die Gläubigerin auskehrt.
Meistens sind es ja Arbeitsverhältnisse. Da kann man vom Schuldner (Arbeitnehmer) die Lohnabrechnungen auch rückwirkend verlangen:
BGH VII ZB 58/06 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1Hat der Gläubiger Ansprüche des Schuldners auf gegenwärtiges und künftiges Arbeitseinkommen
pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, hat der
Schuldner außer den laufenden Lohnabrechnungen regelmäßig auch die letzten drei
Lohnabrechnungen aus der Zeit vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
an den Gläubiger herauszugeben.
Wenn dann kurz vor der Pfändung eine nicht nachvollziehbare Gehaltskürzung auftaucht, kann man nachhaken.
LG
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Hallo,
der Drittschuldner ist ein Bauträger und der Schuldner ein Vermessungsingenieur...
Verdacht heißt, dass der Drittschuldner immer erst zum Jahresende die Zahlungen leistet und dann auch noch häppchenweise.
Ich weiß, das ist nicht viel, aber ich habe da so ein Gefühl...
Schachterlteufel
der Drittschuldner ist ein Bauträger und der Schuldner ein Vermessungsingenieur...
Verdacht heißt, dass der Drittschuldner immer erst zum Jahresende die Zahlungen leistet und dann auch noch häppchenweise.
Ich weiß, das ist nicht viel, aber ich habe da so ein Gefühl...
Schachterlteufel