Pfüb-Rücksendung nach Zahlung durch DS?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
kalinka9
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 78
Registriert: 30.07.2012, 15:38
Beruf: Justizangestellte

#1

21.07.2016, 09:04

Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin über die SuFu jetzt nicht wirklich fündig geworden, wenn es diese Frage schon gibt, dann verzeiht mir das bitte und zeigt mir den Thread.

Meine Frage:

Wir haben einen Pfüb beantragt und die Drittschuldnerin (hier eine Kontopfändung) hat an uns überwiesen. Nun ist der Betrag deutlich über dem, was wir in dem Pfüb beantragt haben.

Beantragt haben wir etwas mehr als 5.000 €
Bekommen von der Bank haben wir etwas über 7.000 €

Gibt es nicht aber normalerweise vom Vollstreckungsgericht/GVZ den Pfüb zurück, woraus sich zumindest ergeben würde, wie sich dieser Betrag zusammensetzt? Ich habe bisher nichts dergleichen bekommen und das Geld will ich natürlich auch endlich an unsere Mandanten weiterleiten. Die Zahlung ist mittlerweile über 2 Wochen her, danach müsste doch bereits etwas gekommen sein oder irre ich da? Wäre froh, wenn mir hier jemand helfen könnte.

Danke :)
Nadaa
Forenfachkraft
Beiträge: 151
Registriert: 28.01.2015, 11:21
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Düsseldorf

#2

21.07.2016, 09:11

Vom GVZ oder vom Gericht bekommst du gar nichts zurück, diese sind nach Erlass und Zustellung des Pfübs aus der Sache raus.

Ich an deiner Stelle würde den DS anschreiben und um Erläuterung des Betrags bitten.

LG
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur :pfeif
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#3

21.07.2016, 09:13

Hast Du denn schon vom GVZ die Rechnung für die Zustellung erhalten?

Da ist bei uns immer der Pfüb mit dran.

Ich würde warten bis die Rechnung vom GVZ da ist.
Nadaa
Forenfachkraft
Beiträge: 151
Registriert: 28.01.2015, 11:21
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Düsseldorf

#4

21.07.2016, 09:15

Na ich denke selbst wenn sie nicht dran war... 2.000,00 € wird sie wohl nicht betragen. Das sind in der Regel zwischen 25-35 €
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur :pfeif
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

21.07.2016, 09:21

Selbstverständlich bekommst Du eine Ausfertigung des erlassenen PfÜB, und zwar mit den Zustellungskosten des GV. Entweder wartest Du jetzt bis Du die Zustellung vom GV bekommst oder Du setzt Dich mit dem DS in Verbindung.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten