PfÜB oder ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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paralegal6
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#11

15.01.2016, 11:20

Blöde Frage: Wie bekomme ich die genaue Bank heraus. Ich habe die IBAN angegeben und bekomme für eine Großstadt, ich sage mal München, 20 Banken die die gleiche BLZ haben angezeigt. Kann ich irgendeine nehmen oder muss es genau die sein wo er das Konto eröffnet hat? Schuldner wohnt auch gar nicht in München was mich wundert :(
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Adora Belle
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#12

15.01.2016, 11:28

Das sind doch nicht 20 verschiedene Banken, sondern allenfalls 20 Filialen derselben Bank.
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katuscha
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#13

15.01.2016, 11:33

Du nimmst einfach die Hauptgeschäftsstelle, manche Banken haben auch eine Pfändungsabteilung:

http://vollstreckungstipps.de/bankverbi ... essen.html
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Muschel
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#14

15.01.2016, 11:33

Du schickst den Pfüb in die Pfändungsabteilung der jeweiligen Bank. Wenn es, wie in deinem Fall mehrere Filialen gibt, google mal nach der Pfändungsabteilung der xy-Bank. Wenn du nichts findest ruf einfach in einer Filiale an und frag nach. Die geben eigentlich immer bereitwillig Auskunft.
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#15

15.01.2016, 17:39

Hi,
PfÜB ist eigentlich immer erfolgversprechender, weil niemand, der große Mengen Bargeld hortet, das dem Gerichtsvollzieher anvertraut. Ich habe heute erfahren, dass ein Schuldner,der meines Wissens seit einem halben Jahr wohnsitzlos ist, über 6.000 € auf seinem Girokonto rumliegen hatte. Der PfüB über fast 6.000 € ist jedenfalls durchgegangen http://www.foreno.de/posting.php?mode=r ... 41&t=79362#
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