PfÜb oder GVZ-Auftrag bei GbR?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
hannah81
Forenfachkraft
Beiträge: 168
Registriert: 08.03.2007, 14:33

#1

28.01.2009, 11:12

hallo zusammen,

ich hab ne forderungssache gegen eine GbR vorliegen. Vollstreckungsbescheid gegen die GbR und die beiden gesellschafter vorhanden.

die schuldnerin hat erst ratenzahlung vereinbart, dann auch 2mal gezahlt, aber jetzt halt seit einer ganzen weile nix mehr. auch nach mehrmaligen aufforderungen nicht. jetzt würd ich gern die vollstreckung einleiten, bin aber grad am grübeln, ob ich jetzt den gvz hinschicke oder pfändungs- und überweisungsbeschluss beantrage. für letzteres habe ich leider überhaupt keine info (kontonr. etc...) lässt sich bei der GbR außer dem konto noch was pfänden?! oder soll ich doch den gerichtsvollzieher hinschicken? wie geht man da am besten vor?!
Micsi11
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 434
Registriert: 10.11.2008, 17:22
Wohnort: zwischen Stuttgart und Ulm

#2

28.01.2009, 12:12

Nun ja, wenn du gar keine Info über GbR hast, dann musst du wohl oder übel GVZ hinschicken.
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#3

28.01.2009, 13:01

Es kommt auf die Forderungshöhe und Deinen Chef an: ich würd versuchen ein/das Konto zu pfänden.
Hier wäre es einfach (es gibt zwar ettliche Kreditinstitute - aber max. 4 die für mich auf Anhieb in Frage kämen)

Wenn Du natürlich viel zu viele Banken zur Auswahl hast (und keine Info, welche es sein könnte) mußt Du wohl oder übel den GV losjagen.

Viel Erfolg !
Viele Grüße

ich
JonesJess
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1058
Registriert: 08.06.2007, 17:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#4

28.01.2009, 13:37

Da kannst Du nur den GVZ losschicken.

Raten, um welche Bank es sich handeln könnte, würde ich nicht. Da entstehen nur unnötige Kosten.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Benutzeravatar
hannah81
Forenfachkraft
Beiträge: 168
Registriert: 08.03.2007, 14:33

#5

28.01.2009, 13:51

ja ok, ich schick dann mal den gvz los. danke für die hilfe. :)
Antworten