PfÜb nicht auffindbar

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Alex.Rie
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#1

07.01.2014, 14:51

kurze Vorgeschichte: PfÜb wurde durch Altkanzlei beantragt. 2 Anwälte, die sich dann getrennt haben. Akten wurden entsprechend nach Sachbearbeiter aufgeteilt. Die betreffende Akte haben wir mitgenommen.

Das der PfÜb, der noch durch die alte Kanzlei beantragt wurde, erlassen wurde, wissen wir. Aber wir haben nie eine Zustellungsurkunde oder gar Drittschuldnererklärung bekommen. Auf Nachfragen bei den zuständigen GVZ wurde mir mitgeteilt, dass die keine Unterlagen weder zu Gläubiger noch zu Schuldner haben. Ich habe das Gericht gebeten mir mitzuteilen, an wen der PfÜb zur Zustellung gegeben wurde. Da wurde mir zwar eine GVZin mitgeteilt, die hatte aber einen älteren PfÜb zugestellt, nicht den, den ich jetzt suche. Ich habe jetzt das Gericht nochmals gebeten, Nachforschungen anzustellen.

Hat irgendwer noch ne andere Idee? Beim Drittschuldner nachfragen, ob die überhaupt was bekommen haben, finde blöd.
supibaerchi
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#2

07.01.2014, 15:13

Ich würde bei Gericht nochmal nachfragen, an wen - ggf. wann - der PfÜB zur Zustellung übergeben wurde.

Hast Du denn das entsprechende Az. des Gerichts (Anforderung der Gerichtskosten)?

Beim Drittschuldner würde ich auch nicht unbedingt nachfragen :roll:
Liebe Grüße
Bärchi
Sonnenkind
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#3

07.01.2014, 17:59

Ich hatte letztes Jahr das gleiche Problem. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde zwar vom zuständigen Gericht am Wohnort des Schuldners erlassen und an das Gericht für den Drittschuldner weitergegeben. Der Pfüb war aber dann "verschollen". Der zuständige Gerichtsvollzieher war nie erreichbar, nur eine Stunde in der Woche über ein Telefon beim Amtsgericht; Adresse war auch nicht bekannt (nur an Gerichtsvollzieherverteilerstelle). Wenn ich hier angerufen habe, wurde der Hörer abgenommen und sofort wieder aufgelegt. Der nette Rechtspfleger beim zuständigen Gericht am Wohnort des Schuldners hat mir dann erklärt, dass eine 2. Ausfertigung des PFÜB beantragt werden soll. Das hat dann auch geklappt (diesmal auch mit der Zustellung).
Bei uns war damals Drittschuldner eine große D........ Bank. Hier gehen wohl am Tag zig Pfändungen ein und unsere ist halt damals dann verloren gegangen.
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Alex.Rie
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#4

14.01.2014, 16:09

Bärchi: Az hab ich. Das Gericht teilte mir auf meine Anfrage mit, an welchen GVZ der PfÜb zu Zustellung gegeben wurde. Dort hab ich angefragt. Die hatte einen PfÜb zugestellt, aber einen älteren. Gericht hatte da selbst nicht aufs Az geachtet. Deshalb hab ich jetzt nochmal beim Gericht nachgefragt. Hoffe, ich bekomm diesmal ne richtige Antwort.

Sonnenkind: Danke für die Idee mit der 2. Ausfertigung. Werde ich wohl machen, wenn ich keine positive Antwort vom AG bekomme, wo mein PfÜb abgeblieben ist.
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