PfÜB Mietkaution

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cully
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#1

07.11.2008, 11:37

Hallo,

habe folgendes Problem:

Ich möchte eine Mietkaution + Zinsen pfänden und einen entsprechenden PfÜB benatragen. Leider habe ich weder in meiner SOftware noch hier bei den Mustern eine Vorlage gefunden.

Hat vielleicht jemand von Euch eine Vorlage für einen "Mietkautions-PfÜB"??

Danke schon vorab.
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Smilie
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#2

07.11.2008, 11:40

steht den Gläubigern gegen den Schuldner auf Grund der anliegenden Schuldtitel des Amts-gerichts Schöneberg, Geschäftszeichen: - -, vom 7. Dezember 2001 und 3. Dezember 2002, die in der Anlage beigefügte Forderung zu, welche sich um die Kosten für diesen Beschluss erhöht hat.

Wegen dieser Ansprüche und der Kosten für diesen Beschluss werden die nachfolgend aufge-führten angeblichen Ansprüche und Forderungen des Schuldners an bzw. gegen:


(Drittschuldner)

einschließlich der künftig fällig werdenden Beträge gepfändet.

Dieser Anspruch bezieht sich gegenüber dem Vermieter auf:

(1) die Auszahlung der Mietkaution iHv. € aus dem Mietverhältnis .

(2) die Auszahlung fälliger und künftig fällig werdender Guthaben aus Heiz- und/oder Be-triebskostenabrechnungen.

(3) die Auszahlung fälliger und künftig fällig werdender Guthaben aus Mietzahlungen.


Es ist um Überweisung auf das angegebene Konto des Prozessbevollmächtigten



gebeten. Das Vollstreckungsgericht hat die Geldempfangsvollmacht nicht geprüft. Ob eine ordnungsgemäße Geldempfangsvollmacht vorliegt, muss daher vom Drittschuldner bei Über-weisung an den Bevollmächtigten in eigener Verantwortung geprüft werden.

Soweit die Forderung gepfändet ist, darf der Drittschuldner nicht mehr an den Schuldner zahlen. Hinsichtlich der gepfändeten Forderung hat sich der Schuldner jeder Verfügung, insbesondere ihrer Einziehung oder Abtretung zu enthalten. Die Forderung wird dem Gläubiger in Höhe des gepfändeten Betrages zur Einziehung überwiesen.
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#3

07.11.2008, 11:55

ich würde schreiben:
Auszahlung der Mietkaution incl. Zinsen...


(2) die Auszahlung fälliger und künftig fällig werdender Guthaben aus Heiz- und/oder Be-triebskostenabrechnungen.

(3) die Auszahlung fälliger und künftig fällig werdender Guthaben aus Mietzahlungen.
danke Smilie für den Tip, das kannte ich auch noch nicht...
cully
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#4

07.11.2008, 12:01

Danke für Eure Hilfe. :D

Gibt es da noch einen Zusatz, falls die Kaution als Sparbuch übergeben wurde? Dann müsste ich ja eigentlich den Herausgabeanspruch mit pfänden lassen, oder?!
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#5

07.11.2008, 12:10

ja auf jeden Fall und wenn dem so ist ggfs. noch eine Pfändung bei der Bank hinterher!
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Smilie
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#6

07.11.2008, 12:38

falls die Kaution als Sparbuch übergeben wurde
Das bekommst Du aber durch die DS-Erklärung raus, oder dann dort nochmal nachfragen und ggf. PfÜB

danke Smilie für den Tip, das kannte ich auch noch nicht...
kein Problem :-)
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#7

07.11.2008, 13:17

OK, danke nochmal!
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